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Fördermaßnahmen auch für Ladungssicherung


Transportunternehmer mit mautpflichtigen Lkw können bis zum 15. Mai staatliche Fördergelder für Investitionen in Sicherheit, Effizienz, Ausbildung und Umweltschutz in Höhe von bis zu 33.000 Euro pro Jahr beantragen.

Fahrzeugbezogene Maßnahmen werden mit einem Betrag von bis zu 2.000 Euro bezuschusst. Für personenbezogene Maßnahmen wie das Anschaffen von Berufskleidung stehen bis zu 800 Euro zur Verfügung. Damit wird auch der Kauf von Hilfsmitteln für die Ladungssicherung und Schulungsmaßnahmen gefördert.

Hintergrund sind die Förderprogramme "De-Minimis" und „Aus- und Weiterbildung“, die im Zusammenhang mit der so genannten Maut-Harmonisierung ins Leben gerufen wurden. "De-Minimis" fördert zum Beispiel die Anschaffung von Hilfsmitteln für die Ladungssicherung wie Antirutschmatten oder Zurrgurte.

Im Rahmen des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" werden die betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer und Weiterbildungsmaßnahmen wie Lehrgängen, Seminare und Schulungen gefördert. Dabei können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von 60 Prozent gewährt werden. Dieser Wert erhöht sich für kleine und mittlere Unternehmen sogar auf 70 Prozent.

Initiiert wurde das Förderprogramm durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Anträge nimmt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) entgegen. Zuwendungsberechtigt sind Güterkraftverkehrs-Unternehmer sowie alle Eigentümer oder Halter von mautpflichtigen Nutzfahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die förderungswürdige Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.

Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen. Dieser Wert kann bis zu 600 Euro betragen und wird multipliziert mit der Anzahl der mautpflichtigen Fahrzeuge im Unternehmen. Die absolute Obergrenze liegt bei jährlichen 33.000 Euro.

Hintergrund der Förderung ist die so genannte Harmonisierung der Lkw-Maut, für die ein Gesamtbetrag in Höhe von 600 Millionen Euro bereitgestellt wurde. Von diesem Geld wurde zum 01. September 2007 die Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau abgesenkt. Diese Maßnahme entspricht einem Wert von 150 Millionen Euro pro Jahr. Weitere 100 Millionen Euro flossen in das Förderprogramm zur Anschaffung emissionsarmer Lkw, das so genannte Innovationsprogramm.

Die verbleibenden jährlichen 350 Millionen Euro stellt der Staat nun rückwirkend zum 01. Januar 2009 den beiden Förderprogrammen "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung" zur Verfügung. Die Mittel des Förderprogramms „De-Minimis“ werden in den Jahren 2009 und 2010 zudem durch weitere 50 Millionen Euro aus dem zweiten Konjunkturprogramm aufgestockt.

Weitere Infos des Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik zu:

Förderantrag "De-Minimis" ...

Förderantrag "Aus- und Weiterbildung" ...

Quelle: Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V.; bwvl.de


Weitere Infos des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

zu den Förderprogrammen und Finanzhilfen ...

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie; bmwi.de; foerderdatenbank.de

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