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Digitale Kontrollgeräte in der Praxis – trainieren, verstehen, anwenden

Digitale Fahrtenschreiber von A-Z

Rechtsvorschriften, Technik, Fahrer- und Unternehmerpflichten

Rechtsvorschriften, Technik, Fahrer- und Unternehmerpflichten

 

Seit 15. Juni 2019 ist der Smart Tachograph oder zu Deutsch der intelligente Fahrtenschreiber im Einsatz. Inzwischen haben schon viele Unternehmen und Fahrer die ersten Erfahrungen mit der intelligenten Version der Fahrtenschreiber gemacht.
Auf den ersten Blick sind die Veränderungen gegenüber den bisherigen Kontrollgeräten auch gar nicht so groß. Das scheint auch ein Grund dafür zu sein, dass die meisten Unternehmen ihre Fahrer nicht oder nur unzureichend unterwiesen haben.

Allein die täglichen und unzähligen Fragen in den sozialen Netzwerken zu gewissen Displaymeldungen oder Menüpunkten des Smart Tachos beweisen, dass ein Großteil der Fahrer nicht bzw. noch immer nicht geschult wurde.
Noch heute ist ein Großteil der Fahrer nicht in der Lage, wenigstens einen Ausdruck von der Fahrerkarte zu erstellen.

Mit diesem Buch lernen Sie, die relevanten Rechtsvorschriften, die Technik und die damit einhergehenden Fahrer- und Unternehmerpflichten  zu verstehen.
Darüber hinaus wird das Studium dieses Buches  Sie mit der Bedienung aller auf dem Markt befindlichen Geräte vertraut machen.

>> Leseprobe Recht, Technik, Praxis

>> Digitale intelligenten Fahrtenschreiber

>> Presseinformation

Quelle: Heinrich VOGEL-Verlag © 2021 Springer Fachmedien München. Part of Springer Nature.

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Digitale Kontrollgeräte zeichnen Arbeitszeiten von Fahrern im Güter- und Personenverkehr auf der Straße auf – wie wir damit umgehen, sagt Olaf HORWARTH  „Digitale Kontrollgeräte in der Praxis

 

 

Olaf Horwarth – Zertifizierter Sachverständiger und Berater im Lasiportal – legt Praxisbuch neu auf

 

Olaf Horwarth ist ausgewiesener Experte in Sachen Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr.
Praxiserfahren und als Autor zahlreicher Fachbücher arbeitet er mit dem Lasiportal eng zusammen und war unser
>> Berater des Monats im September 2013

Mit Wirkung zum 01.06.2006 wurde das  digitale Kontrollgerät (1. Generation) verpflichtend eingeführt. Hiermit ausgerüstet sein müssen gem. VO (EG) 561/2006, VO (EWG) 1321/1985 Anhang IB, VO (EWG) 1360/2002: erstmals in den öffentlichen Straßenverkehr  zugelassene Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3.500 kg inkl. Anhänger/Sattelauflieger, Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen.

Nach mehr als 10-jähriger Erfahrung mit der digitalen Kontrolltechnik im Güter- und Personentransport erfolgt mit der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, eine weitere Fortschreibung der EU-VO, die am 02. März 2016 in Kraft getreten ist und in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich Geltung erlangt hat.

Die neu in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr. 165/2014, die mit mehr als 70 DIN-A-4-Seiten umfassende Regelungen enthält (Quelle: BGL), erfordert umfangreiche Detailkenntnisse aller beteiligten Personen – Fahrer, Unternehmer, Sachbearbeiter von Behörden, Kontrollbeamte und Ausbilder. Allein Artikel 33 der VO macht die Verantwortlichkeiten von Unternehmen deutlich:

 

Artikel 33 Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens (1)


Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.

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Der Auto schult, informiert und schreibt in Sachen Sozailvorschriften im Straßenverkehr

Mit seiner neuen Buchauflage klärt der Auto Olaf Horwarth detailliert und verständlich auf und gibt zu jeder Frage klare und überschaubare Antworten. Fotis KARAMITSOS, Direktor der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der EU-Kommission in Brüssel schreibt in seinem Vorwort:
„Verehrte Leser, die zukünftigen intelligenten Fahrtenschreiber werden neue Möglichkeiten für eine noch umfassendere, konsequentere und effektivere Durchsetzung der Regeln eröffnen. Das Buch in Ihrer Hand ist aus meiner Sicht ein sehr nützlicher Begleiter für alle Benutzer des digitalen Fahrtenschreibers.“

>> Digitaler Tache und ECO-Training
Quelle: SBS Fahrertraining, Salem

>> Berater im Lasiportal
Quelle: Lasiportal

>> Verordnung (EU) Nr. 165/2014
Quelle: BGL Bundesverband Güterkraftverkehr, Frankfurt

>> Presseinformation
Quelle: Heinrich VOGEL-Verlag

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