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„3G“ Trainer- und Beratertag auf höchstem Niveau

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Logistikexperten trafen sich vor dem Jahresende erneut im „3G“ – RA Jürgen Scholl und Sachverständiger Christian Kübrich referierten.

Sicherheit und Arbeitsschutz aus 1. Hand – wichtige Grundlagen für die Praxis.

Sichere und menschenwürdige Arbeitsbedingungen sollten in jedem Unternehmen auf dessen Agenda ganz oben stehen. Die Mitarbeiter als höchstes Gut sind die wichtigste Grundlage einer intakten Organisation. Deren Gesundheit und Zufriedenheit sind maßgeblich für den wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich und der beste Werbeträger eines jeden Betriebes.

Sicherheit (Betriebssicherheit, Verkehrssicherheit) und Arbeitsschutz im Verladeprozess waren das Thema im Rahmen des 7. Trainer- und Beratertages am 15. Dezember 2016 im “3G“ in Fulda.

Sicherheit definiert sich im wesentlichen mit folgenden Begriffen:
Risikolos, zuverlässig, Schutz, Garantie, Vertrauen – ein Zustand, in dem man vor Gefahren geschützt ist.

Arbeitsschutz
In allen Bereichen der modernen Arbeitswelt treten physische oder psychische Belastungen auf, die durch einen präventiven Arbeitsschutz erkannt und reduziert oder vermieden werden können: Der Arbeitsschutz soll gesundheitsschädigende Einflüsse und Gefahren von den Arbeitnehmern abwenden, sie vor finanziellen Schädigungen bewahren und Unfälle verhüten.

Christian Kübrich vom Sachverständigenbüro Köbl und Rechtsanwalt Jürgen Scholl aus Schweinfurt, zwei ausgewiesene Experten in Sachen Ladungssicherheit, Arbeitssicherheit, Rechtsvorschriften, Verfahrensweisen und Folgen von Verstößen sowie der Aufarbeitung von Schadensfällen gingen mit den Seminarteilnehmern regelrecht in Klausur. Während die beiden Referenten anhand identischer praktischer Fälle schrittweise in die Thematik einstiegen wurde deutlich, welche prekären, komplizierten, vielschichtigen und teils verschachtelten Zusammenhänge in der Kette derer bestehen, die im Zuge der Auftags-, Verlade- und Transportvorgänge handeln.

Gerade RA Jürgen Scholl, spezialisiert im Verkehrsstrafrecht und im OWI-Recht, zeigte die kritischen Punkte auf, um die es dann letztendlich im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und auf der Anklagebank vor dem Strafrichter geht. Das ist immer dann der Fall, wenn beteiligte Personen durch fehlerhaftes Handeln oder durch schuldhaftes Unterlassen in die „Fänge“ der Ermittlungsbehörden geraten sind.

Jeder der Anwesenden, mahnte Scholl, müsse sich seiner Aufgabe und seiner Verantwortung an seinem Arbeitsplatz bewußt sein. „Schauen Sie in ihren Arbeitsvertrag, und setzten Sie sich mit den Strukturen in ihrem Unternehmen auseinander. Da müssen klare Regelungen geschaffen sein“, so der Anwalt.

Nach dem Hinweis auf einige Tatbestände im öffentlichen Recht (§ 14 StGB, § 130 OWIG – siehe hierzu die u.a. Verlinkungen) definierte er wichtige Begriffe und Tatbestandsmerkmale jener Paragraphen, mit denen sich jede im Transportgeschäft, in der Arbeitssicherheit und in der Ladungssicherung tätige Person auseinandersetzen sollte, sowohl die Unternehmer selbst als auch jeder Mitarbeiter.

Die Erläuterungen zu den Begriffen der Kausalität, strafrechtliches Handeln durch Unterlassen und der Garantenstellung nahmen in seinem Vortrag einen ebenso breiten Rahmen ein wie die Verhaltenshinweise an die Teilnehmer, sobald polizeiliche/staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in Gang gekommen sind. Jedermannsrechte wie die Aussageverweigerung und die Zeugnisverweigerung, aber auch die Verpflichtung wahrheitsgemäßer Aussagen von Zeugen und die Pflichtangaben zur Person beschrieb Scholl umfassend.

Am Ende des Beratertages wurde deutlich, das Arbeitsschutz mit dem Grundsatz versehen ist: Wie kann ich mich vor Gefahren schützen. Da ist sehr gut ausgebildetes Personal gefordert, regelmäßige Schulungen/Unterweisungen  – empfohlen wird 1 x jährlich – sind unerlässlich. Christian Kübrich wies mehrfach darauf hin, dass die schriftliche Dokumentation hierbei eine wichtige Rolle spielt – zur Sicherheit und Rückversicherung für alle Beteiligten. Genau das ist immer wieder Thema bzw. Bestandteil bei der Suche nach der Verantwortlichkeit vor Gericht. „Damit schließt sich sehr schnell wieder der Kreis zur Frage des schuldhaften Handeln oder Unterlassens“, so Kübrich.

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Beispielhaft – so nicht ! Lkw-Fahrer hält sich im Arbeitskreis des Staplers auf – Bild: Markus Tischendorf, Berater im Lasiportal

>> Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Quelle:Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Greifswalder Straße 208
10405 Berlin

>> Beratertage im 3G
Quelle: Lasiportal

>> Einzelnorm für verantwortliches Handeln als Betriebsinhaber – § 130 OWIG
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

>> Handeln für einen anderen _ § 14 StGB
Quelle: RA Dr. Schulze-Hagen, Mannheim

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