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Verantwortung und Rechtsfolgen im Containerversand

Drgerkau

Dr. Frank Gerkau, Strafrichter am Amtsgericht Bochum – referierte über Rechtsfolgen mangelhafter Ladungssicherung in Containern

Dr. Frank Gerkau referiert im 3G Kompetenzzentrum in Fulda

Als zweiter Referent am 3G-Logistiktag konnten die Tagungsteilnehmer mit Dr. Frank Gerkau, Strafrichter am Amtsgericht Bochum, einen ausgewiesenen Experten begrüßen, der seit vielen Jahren mit Wirtschaftskriminalität befasst ist und selbst auch als Buchautor in der Fachbranche bekannt wurde.

Sein Thema beschäftigte sich im Wesentlichen mit der Frage, welche Konsequenzen auf die Verlader bei nicht ausreichender Sicherung im Container zukommen. Weiterhin stellte er die Verantwortung der Verlader dar und erörterte Möglichkeiten, diese Verantwortung auch teilweise zu delegieren. Hier sind viele Details zu beachten, so Dr. Gerkau

Mit seinen umfassenden beruflichen Erfahrungen und zahlreichenden praxisbezogenen wie auch spannenden Fallbeispielen zog Richter Gerkau die Seminarteilnehmer regelrecht in seinen Bann.

Seine Ausführungen zum Strafrecht und zum Ordnungswidrigkeitenrecht waren da noch recht griffige und allen vertraute Bezeichnungen. Doch als er mit den Feinheiten wie Vorsatz, Fahrlässigkeit, leichte Fahrlässigkeit, leitfertig oder grob fahrlässig in die Tiefe ging, wurde den Logistikern im 3G deutlich, wie umfassend, weitsichtig und gewissenhaft sie mit dem Thema Ladungssicherung, Containersicherung, Güterverpackung und Güterversand umgehen müssen.

Zahlreiche Varianten sind im Transportwesen denkbar, vielfältige, oft verzweigte Betriebsabläufe machen die Nachvollziehbarkeit der zuständigen und gesetzlich verantwortlichen Personen nicht einfacher, so auch Dr. Gerkau.

Da rät er, unbedingt für klare Verhältnisse zu sorgen. Mit den Begriffen delegieren, kontrollieren und Haftung schlug er ein weiteres Kapitel auf. Hier sind gewissenvolles Handeln und Akribie gefordert.

Sein Fazit:
Der sichere Transport beginnt auf dem Schreibtisch des/der Verantwortlichen. Da müssen alle Komponenten aufeinander abgestimmt sein. Delegieren ja – aber Kontrolle ist unerlässlich – und dokumentieren.

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Ladungssicherung im Container – Fachleute bei der Fortbildung im 3G

Die Niederschrift, die Belehrung, die Handlungsanweisung, das Merkblatt, ein klares Vertragswerk über die Transportausführung und schließlich auch die bildliche Dokumentation sind die beste Grundlage. Das gilt sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene oder auf See im Container – das sagt der erfahrene Richter.

>> 3G Logistiktag – Welt der Container
Quelle: Osthessenzeitung, Eichenzell

>> Ladungssicherung – Verantwortlichkeiten
Quelle: Verlag Hendrisch

>> Ladungssicherung – vielfach ungeklärt
Quelle: Lasiportal

 

 

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