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LuftstausäckePubliziert am 16. Juni 2015 von Werner Fromkorth

„Ladungssicherung und Luftstausäcke“

Eine Firma befindet sich gerade beim Thema „Ladungssicherung und Luftstausäcke“ ein wenig in einer Sackgasse und ich wurde gefragt, ob ich eventuell weiterhelfen könne.

Dieses Unternehmen setzt bisher die 90×180 Stausäcke ein und presst diese zwischen die Paletten.

>> Bild siehe Einstellung hier im lasiportal.de

Nun wurden sie allerdings von einem Mitglied einer Prüforganisation darauf hingewiesen, dass das so nicht in Ordnung ist. Begründung: Da unter dem Stausack eine Lücke zum Boden besteht, wird der Sack bei seitlicher Belastung und damit Neigung der Paletten immer runter rutschen. Dann sieht er so aus, als ob er Luft verloren hätte. Empfehlung – ein Karton o.Ä., dass den Sack am runter rutschen hindert oder größere Stausäcke. Dies gilt für LKW und Container.

Meine Auffassung lehne ich im Wesentlichen an VDI Richtlinien an, da sie jene Regeln der Technik darstellen, die wir verpflichtet sind, einzuhalten.

Leider wird sich darin bezüglich zu Luftstausäcken nur wenig geäußert. In der VDI 2700 Ladungssicherung unter Punkt 2.2 Hilfsmittel zur Ladungssicherung finden wir diese gelistet als Füllpolster und den mit einem Bild hinterlegten Hinweis, dass Lücken mit geeigneten Mitteln gesichert werden müssen, sofern unzulässige maßliche Abweichungen von Ladegut und Fahrzeug vorliegen. Das Bild zeigt ein vom Ladeboden abgehobenes Füllpolster.

Die VDI 2700 Blatt 3.2 Hilfsmittel nimmt unter Punkt 4.2.2 direkt die Luftsäcke ins Visier.

Diese passen sich den Konturen der Transportgüter weitgehend an. Sie bestehen aus einem PE-Innensack (PE = Polyethylen), der mit einer Außenhülle ummantelt ist.

Luftsäcke sind in unterschiedlichen Größen erhältlich …. und, und, und.

Mehr wird nicht gesagt. Auf ein mögliches Herabsenken des Füllsackes wird an keiner Stelle hingewiesen.

Deshalb meine Schlussfolgerungen:

Es werden alle Anforderungen an die Ladungssicherung nach den Regeln der Technik erfüllt, wenn die Anwendung der Luftstaupolster auf das Schließen der Ladelücken abzielt und dabei die maximalen Freiräume (Ladelücken) auf die Breite der Luftstausäcke abgestimmt sind.

Denn Stausäcke werden in Ladelücken platziert und erreichen durch die Befüllung mit Luft eine resultierende Kraft, die sowohl eine seitliche als auch eine Bewegung der Ladung in Längsrichtung verhindert. Die Aussage, „da unter dem Stausack eine Lücke zum Boden besteht, wird der Sack bei seitlicher Belastung und damit Neigung der Paletten immer runter rutschen“ kann aus meiner Sicht kritisch betrachtet werden, da dieser Zustand einer Neigung durch die Anwendung des Stausackes zwangsläufig ausgeschlossen wird. Der befüllte Luftstausack übt nach Herstellerangaben einen konstanten Druck auf die Ladung aus und fixiert sie zuverlässig.

Dennoch möchte ich den Einwurf des Kollegen legitimieren, denn es geht ihm letztlich immer um Sicherheit. Und wenn er ein Problem an Verlust von Sicherheit vermutet, ist es in Ordnung, das zu formulieren.

Nur würde ich an seiner Stelle nicht sagen, „das geht so nicht, die Stausäcke müssen gegen ein eventuelles Herabrutschen geschützt werden“. Diese Aussage ist für die betreffende Firma ein Hinweis über einen Verstoß gegen die Regeln der Technik und somit ein Verstoß gegen die Auflagen des Verladers zur Ladungssicherung. Sie verunsichert!

Ich würde vor allem dem nachgehen, ob Fälle bekannt sind, wo sich Luftstausäcke unter Beibehaltung ihres Drucks abgesenkt haben (nicht Fälle bei defekten Stausäcken). Ich würde meinen Lieferanten konsultieren und auf dessen Aussagen zu einer sachgerechten Anwendung seiner Produkte hören. Im vorliegenden Falle ist nach Herstelleraussage die gezeigte Anwendung möglich. Und ich würde Kontakt mit den Empfängern der Lieferungen aufnehmen, ob die Sicherung den Transportweg standgehalten hat.

Gern würde ich jetzt die Meinung anderer Kollegen hören, die vielleicht über einen höheren Fundus an Erfahrungen im Umgang mit Luftstausäcken haben.

Uwe Krause

Antworten

Eine Antwort zu “Luftstausäcke”

  1. Stephan Biller, Sachverständiger für Ladungssicherung, Berater im LaSi-Portal, ID: 1521 sagt:

    Hallo Herr Dr. Krause,
    ich habe Ihre Fragestellung schon Anfang letzter Woche gelesen. In Ermangelung eines Bildes allerdings noch nicht geantwortet. Jetzt ist auch ein Bild eingefügt und der Einwand des Mitgliedes der Prüforganisation wird plausibel.
    Handelt es sich bei dem Fahrzeug doch um einen Gardinentrailer, offensichtlich um ein Fahrzeug nach DIN EN 12642 “Code XL”. Erkennbar an den waagerechten und diagonalen Spanngurten in der Seitenplane, die fehlende diagonale Dachverspannung deutet auf ein Fahrzeug jüngster Generation hin.
    Durch eine neue Konstruktion des Dachsystems kommen diese Fahrzeuge tatsächlich ohne diagonale Verspannung durch Seile, Gurte oder Profile aus.
    Das auf dem Bild gezeigte Fahrzeug rechtfertigt den Einwand, daß die Stausäcke sich bewegen könnten.
    In Fahrzeugen mit festen seitlichen Aufbaukomponenten (Koffer oder Container) können in Staulücken eingebrachte Luftsäcke die Ladung sehr gut fixieren. Eine Bewegung der Ladung ist dann nahezu ausgeschlossen und das nach unten rutschen der Stausäcke kann dann auch ausgeschlossen werden.
    Anders sieht es jedoch in einem Gardinentrailer nach “Code XL” aus.
    Diese Fahrzeuge können bei einer formschlüssigen Verladung die Ladungssicherung durch den Aufbau gewährleisten.
    Allerdings dürfen sich die seitlichen Aufbaukomponenten bei einem Gardinentrailer nach DIN EN 12642 “Code XL” unter Belastung dis zu 300 mm dynamisch verformen.
    Das lässt die Norm zu, vorausgesetzt das sich diese Verformung am Ende der Belastung wieder zurückgeht. Was nur durch eine entsprechende, eigene Rückstellkraft der Ladung funktioniert.
    Diese dynamische Verformung unter Belastung, durch Kurvenfahrt oder Ausweichmanöver, wird durch die sich bewegende Ladung verursacht.
    Hier kann es durchaus zu einer nicht unerheblichen Neigung der Ladung kommen und dann kann man nicht mehr mit absoluter Sicherheit eine Bewegung des Stausackes ausschliessen. Ob er nun nach unten rutscht oder sich nach oben heraus arbeitet ist ungewiss.
    Die auf dem Bild dargestellte Lösung würde ich in einem Fahrzeug mit festem Aufbau als unkritisch und somit praktikabel bewerten.
    In einem Fahrzeug mit seitlichem Schiebeplanenaufbau muß diese Lösung kritisch hinterfragt werden, kann hier doch eine Ladungsbewegung zur Seite nie ganz ausgeschlossen werden.
    Zumindest nicht wenn hier lediglich auf Formschluss gesetzt wird.
    Beim Einsatz solcher Schiebegardinenfahrzeuge sollte der Einsatz von Stausäcken ohnehin kritisch hinterfragt werden. Denn was passiert bei einem drastischen Temperaturanstieg im Fahrzeug im Sommer?
    Während der Beladung am Morgen noch angenehme 20 Grad, Stausäcke so befüllt das sie die Ladung zwar fixieren aber noch nicht auseinander drücken. Fahrzeug geschlossen und im Laufe des Tages wird eine Aussentemperatur von 30 Grad oder mehr erreicht und im inneren des Transportfahrzeuges steigt die Lufttemperatur bei direkter Sonneneinstrahlung auf über 60 Grad.
    Spätestens jetzt wird so ein Fahrzeug rund und ruft die Kontrolorgane auf den Plan.
    Mein Fazit: Die im Bild gezeigte Verladung mit den eingesetzten Stausäcken wäre eine sichere Lösung in Fahrzeugen mit festen Aufbauten. Auch die Werbebilder sämtlicher Hersteller solcher Stausäcke sehen so aus, allerdings nie in Planenfahrzeugen!
    Ich würde in Planenfahrzeugen eine andere Lösung anstreben.
    Also ist der Einwand des Mitgliedes der Prüforganisation mehr als berechtigt, gleich aus mehrfacher Hinsicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Stephan Biller

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