Kleintransporter: Problemfall und / oder Verkehrsrisiko
Bis zum Jahre 1995 waren noch alle Kleintransporter nach deutschem Zulassungsrecht eindeutig nach den Unterscheidungsmerkmalen als Pkw, Pkw-Kombi, Kleinbus oder Lkw zu definieren.
Dies trifft z.B. nicht mehr für die in diesem Jahr von Mercedes gebauten "Sprinter" mit einem Gewichtsbereich von 2,6 bis 4,6 t zul. Gesamtmasse zu, die nach der damaligen Umstellung nach europäischem Recht (europäische Typengenehmigung ETG) zugelassen wurden.
Zulassung und Einstufung der Kleintransporter als Pkw oder Lkw Kleintransporter gem. StVZO
Kleintransporter gem. EG-Zulassung Weitere Hinweise
Quelle: Königsberger Ladungssicherungskreis e.V. (KLSK)

