Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte

Oft werden die Begriffe Fachkraft für Arbeitssicherheit - früher Sicherheitsfachkraft - und Sicherheitsbeauftragter verwechselt

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird aufgrund des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt und muss berufliche und fachliche Voraussetzungen vorweisen. Sie hat weit reichende, durch Gesetz und Unfallverhütungsvorschriften festgelegte Aufgaben und ist im Betrieb ausschließlich in Sachen Sicherheit und Gesundheit tätig. Betriebe, die dafür keine volle Stelle besetzen, werdenvon einer externen Fachkraft betreut.

Der Sicherheitsbeauftragte ist immer ein Mitarbeiter aus dem Betrieb. Er übt seine Tätigkeit wie die anderen Kollegen aus und ist nicht hauptsächlich mit Sicherheit und Gesundheit beschäftigt. Diese Aufgabe übernimmt er zusätzlich und ehrenamtlich. Dazu wird er durch zusätzliche Qualifikation (Schulung bei der Berufsgenossenschaft) und entsprechende Entlastung von seiner Haupttätigkeit (zeitweise Freistellung) befähigt. Die Erfahrungen zeigen, dass Sicherheitsbeauftragte auch in kleineren Betrieben eine Menge bewegen können.

Weitere grundsätzliche Informationen über Arbeitssicherheit finden Sie hier ...

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; dguv.de Nutzen Sie auch die Suchmaschine "ARBEIT UND GESUNDHEIT IM NETZ" ...

Quelle: Universum Verlag GmbH; universum.de



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