Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Gemeinsamer Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung
Seit dem 01.06.2007 werden die 23 gewerblichen Berufsgenossenschaften, die 27 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände von dem gemeinsamen Spitzenverband
"Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)"
vertreten.
Der DGUV nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen.
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Quelle: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). dguv.de



