Antidröhnplatte

Ablegereife von Spanngurten

Ablegereif, Gurt an Flanke eingerissen

Ablegereif, Gurt an Flanke eingerissen

Spanngurte erreichen die Ablegereife und sind der Benutzung zu entziehen bei:

  • Beschädigungen am Gurtband
  • Beschädigungen an der Ratsche
  • Beschädigungen am Haken
  • Beschädigungen der Kennzeichnung

Sonstige Hinweise zu Zurrgurten / Zurrmittel und Fundstellen zu Rechtsquellen finden Sie hier:

>> Ablegereife von Spanngurten

>> Abfahrtskontrolle des Fahrzeuges und der Ladung

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