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Betriebsanweisungen zur Ladungssicherung

Anweisungen gemäß § 34 (2) UVV Fahrzeuge

Anweisungen gemäß § 34 (2) UVV Fahrzeuge

Betriebsanweisung zum Anwendungsbereich Ladungssicherung
Müssen zur Verhütung von Unfällen beim Betrieb von Fahrzeugen besondere Regeln beachtet werden, hat der Unternehmer Betriebsanweisungen in verständlicher Form und Sprache aufzustellen. Diese sind den Versicherten zur Kenntnis zu bringen.Betriebsanweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, weitere Regelwerke StVO, StVZO, VDI 2700 ff., BGI 649 …

Quelle: BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft; bgbau-medien.de

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