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Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Das Bundesamt für Güterverkehr hat gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe l Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) darüber zu wachen, dass die Rechtsvorschriften über die Ladung eingehalten werden.

Näheres siehe unter

>> Polizei und Behörden finden

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