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Sicherheitsdatenblatt

Ein gut ausgefülltes Sicherheitsdatenblatt ist eine wertvolle Hilfe bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheitsschutz und Umweltschutz bei Tätigkeiten mit chemischen Arbeitsstoffen.

Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Deutschland in den Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln (§ 6 Gefahrstoffverordnung aus dem Jahre 2005).

Auch für nicht gefährliche Zubereitungen haben Hersteller, Einführer oder erneute Inverkehrbringer auf Anforderung von gewerblichen Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen.

Seit dem 1.Juni 2007 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) in allen europäischen Mitgliedstaaten, mit der die Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie 91/155/EWG außer Kraft gesetzt wurde. Nähere Informationen zu den Neuerungen bezüglich des Sicherheitsdatenblatts durch REACH finden Sie hier…

Quelle: Gefahrstoff-Informationssystem der Beruflichen Bauwirtschaft, gisbau.de

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