Polizeieinsatz nach Lkw-Panne kann für Fahrzeughalter teuer werden
Urteil des Verwaltungsgerichts Trier: Kommt die Polizei nach einer Lkw-Panne zum Einsatz, muss der Fahrzeughalter zahlen Wenn eine Lkw-Panne dieöffentliche Sicherheit gefährdet und einen Polizeieinsatz nötig macht, dann muss dieser vom Fahrzeughalter bezahlt werden. So entschied das Verwaltungsgericht Trier (AZ: 1 K 621/09/TR). Dies gelte auch dann, wenn der Fahrer selbst die Stelle mit einem […]