Aktuelle ADAC-Warnung vor fliegenden Eisplatten

Eisplatten, die vom Lkw-Dach fallen, können sich zu fliegenden und tödlichen Geschossen entwickeln

Zwei Gerüste stehen Lkw-Fahrern im Bereich des PP Osthessen zur Verfügung, um Eisplatten von den Dächern zu entfernen (Foto: Archiv)

Zwei Gerüste stehen Lkw-Fahrern im Bereich des PP Osthessen zur Verfügung, um Eisplatten von den Dächern zu entfernen (Foto: Archiv)

Im Winter sieht man in den Nachrichten solche Bilder immer wieder: Ein Lkw verliert in einer Kurve Eis vom Dach, das Windschutzscheiben durchschlägt und ganze Autodächer zerquetscht. Und die Gefahr ist groß: Herabfallende Eisplatten von Lkw-Dächern können nach Einschätzung des ADAC ein erhebliches Risiko für den Verkehr darstellen.

Doch wer haftet eigentlich, wenn so etwas passiert? Für die Entfernung der Eisplatten ist jeder Lkw-Fahrer selbst verantwortlich. Das bestätigt das OLG Bamberg (Aktenzeichen 3  Ss OWi 1696/10).

Der vor Gericht stehende Trucker hatte das Eis nicht vor Fahrtantritt beseitigt und durch die herabstürzenden Brocken den nachfolgenden Verkehr behindert. Nur durch Glück wurde durch die Eisstücke niemand verletzt oder getötet.

Ansonsten wäre hier eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren gegen ihn ausgesprochen worden. Das OLG Bamberg bestätigte eine Geldbuße von 80 Euro, die mit drei Punkten in Flensburg verbunden ist.


Kommt es zu einem Schaden am nachfolgenden Fahrzeug, kann sich der Geschädigte an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lkws oder die des Hängers wenden.

Den Originaltext finden Sie hier:

Die Gefahr vom Brummi-Dach . . .


Quelle: ADAC, Hansastraße 19, 80686 München

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:

Rechtliche Haftung bei Eisplatten auf Lkw-Dächern

Rechtliche Haftung bei Eisplatten auf Lkw-Dächern



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