Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
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Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig zu werden. Dies gilt für das Fahrpersonal von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie ...solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
Dies sieht die europäische "Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft-oder Personenverkehr" vor.
Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch das "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)" vom 14. August 2006, das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist.
Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer, die im- Personenverkehr eingesetzt werden, ab dem 10.09.2008 und- Güterverkehr eingesetzt werden, ab dem 10.09.2009.
Keine Pflicht zur Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer, die im Personenverkehr eingesetzt werden, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.08.2008 und Güterverkehr eingesetzt werden, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erteilt worden ist. Sie müssen jedoch bis 10. Sept. 2014 bzw. bei Anpassung an die Gültigkeitsdauer ihres Führerscheins bis 10.Sept. 2016 eine 35 stündige Weiterbildung nachweisen. Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit des Fahrpersonals.
weitere Erläuterungen siehe hier ...
Quelle: Information der IHK Trier Stand: Oktober 2006; ihk-trier.de
hier geht's zur Inhaltsübersicht des Gesetzes ...
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Quelle: bundesrecht.juris.de


