Gesetze und Verordnungen
Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
neugefasst 11.06.1999 I 1337; zuletzt geändert durch Artikel 419 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407; Geltung ab 01.03.1997 Inhaltsverzeichnis der...
mehr »Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
siehe hier im Lasiportal den Gesetzestext BKrFQG ... hier geht's zur Inhaltsübersicht ... hier geht's zum Verordnungstext ... Quelle: bundesrecht.juris...
mehr »Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizie...
mehr »(EWG Verordnung) Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 Sachverhalte/Übersicht: LEITLINIE NR.1 Ausnahmsweise...
mehr »§ 30 StVZO: Beschaffenheit der Fahrzeuge
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 29.04.2009. Letzte Änderung durch: Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von...
mehr »§ 23 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs...
mehr »§ 22 Ladung - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher...
mehr »Handelsgesetzbuch (HGB) Verladerpflichten und Haftung
Im Handesrecht kennt man die Haftung bei Ladungsschäden, geregelt in den §§ 425 bis 438 HGB. Die Pflichten für Verladen und Entladen sind ...in § 412 HGB geregelt.
mehr »Verordnungüber den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
Auf Grund der § 17 und 23 Abs. 3 und 5 des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485) in Verbindung mit Artikel 56 des...
mehr »(EWG) Verordnung zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind.
Jeder Unternehmer des gewerblichen Güterkraftverkehrs, der Inhaber der Gemeinschaftslizenz gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 ist und dessen...
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