Bußgeld und Punkte bei Verhaltensfehlern beim Geben von Warnzeichen gemäß Bußgeldkatalog.
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Tatbestand |
Bußgeld in und #8364; |
Punkte |
Fahrverbot |
| Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen |
10 und #8364; |
nein |
nein |
| Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet |
5 und #8364; |
nein |
nein |
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungStand: 2007