Antidröhnplatte

Alkohol und Drogen am Lkw-Steuer . . .

. . . Verkehrssicherheit und Existenz erheblich bedroht !

Polizei, Verkehrsverbände, Suchtberater, Vereine, DVR, BADS, ADAC – alle kämpfen gemeinsam gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sind „Killer der Verkehrssicherheit“.

  • Grob verkehrswidrig und rücksichtsloses Verhalten,
  • überhöhte Geschwindigkeit, Raserei,
  • riskantes, unverantwortliches Überholen und
  • Übermüdung, Sekundenschlaf

zählen zu den Hauptunfallursachen, die unsere Verkehrssicherheit am meisten belasten. Da schleicht sich eine weitere Gefahrenquelle in unseren Straßenverkehr ein. Latent, allerorts, oft nicht erkennbar und mit einer hohen Dunkelziffer behaftet: das Fahren unter Alkohol und Drogen – auch im Lkw.

Schwerste Verkehrsunfälle und hohe Promillewerte von Fahrzeugführern bei Verkehrskontrollen machen deutlich, welche Gefahren mit welchen Folgen von Alkohol- und Drogeneinwirkung ausgehen.

Was sagt eigentlich das Gesetz ?
§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr – die sogenannte folgenlose Trunkenheitsfahrt
Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 315c StGB(1)
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Entzug der Fahrerlaubnis hat fatale Folgen
Ist es nach Alkohol oder Drogenkonsum zu einer Verkehrsstraftat gekommen, hat der Täter/die Täterin mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen. Neben einer empfindlichen Geldstrafe oder gar Freiheitsentzug kommen unermessliche Nebenfolgen auf ihn/sie zu. Schadenersatzforderung, Regressansprüche durch die Versicherung, Verlust des Arbeitsplatzes und ein schier aufreibender Kampf um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (MPU) bedrohen die Existenz, die soziale Sichererheit der ganzen Familie bis hin zu Eigentum und Besitz der Betroffenen.

Lasiportal will aufklären und auf die gesamte Problematik eindringlich hinweisen. Da darf eine sehr ernst gemeinte Warnung auch als wirksame Drohung verstanden werden. Im Netzwerk mit unseren zahlreichen Beratern und Partnern gibt uns der Verlag für Rechtsjournalismus einen hilfreichen Ratgeber zum Thema Drogen und Alkohol am Steuer einen guten Überblick zu Promillegrenzen, Sanktionen, Probezeit, MPU, Verkehrskontrollen u.a.

>> Drogen und Alkohol am Steuer
Quelle: VFR Verlag für Rechtsjournalismus, 10 437 Berlin

 

 

Wer betrunken am (Lkw)-Steuer erwischt wird, muss mit harten Sanktionen rechnen

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sind die „Killer der Verkehrssicherheit“.

Was tun, wenn bei einem Lkw-Fahrer der Alkoholverdacht aufkommt, eine Fahrt mit Alkohol, eine Trunkenheit am Steuer oder eine Promillefahrt festgestellt wird?

Hier können Sie sich zunächst über einige Fälle aus der Praxis informieren: Reichlich Alkohol im Straßenverkehr
Lkw-Fahrer mit seinem 26-Tonner durch unsichere Fahrweise aufgefallen …

Quelle: www.badische-zeitung.de

Alkoholfahrt mit Gefahrgut-LKW …

Fristlose Kündigung eines Gefahrgut-Fahrers ist rechtens …

Folgenschwerer Lkw-Unfall fordert Menschenleben …

Nachstehend werden grundsätzliche Fragen beantwortet: Warum ist der Genuß alkoholischer Getränke im Verkehr und bei der Arbeit gefährlich?

  • Ab 0,3 Promille Blutalkohol; gilt man in der Rechtsprechung als relativ fahruntüchtig und macht sich strafbar, wenn man einen Unfall verursacht
  • Bei 0,8 Promille Blutalkohol; ist das Risiko, einen tödlichen Unfall zu verursachen, viereinhalb mal größer als in nüchternem Zustand
  • 1993 verloren bei Alkoholunfällen: 2 048 Personen ihr Leben 20 900 Personen wurden schwer verletzt 34 100 Personen wurden leicht verletzt

Alkohol und Arbeitsrecht

  • Bei etwa 15% der Kündigungen spielt Alkohol eine Rolle
  • Verhaltensbedingt ist eine Kündigung, wenn…
  • trotz Verbots im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsordnung während der Arbeit Alkohol konsumiert wurde
  • ohne Verbot Alkohol konsumiert wurde, aber dadurch das Unfallrisiko erhöht oder fehlerhafte Arbeitsleistung erbracht wurde

Der Kündigung muß eine Abmahnung voraus gegangen sein. Personenbedingt ist eine Kündigung, wenn Alkoholabhängigkeit vorliegt und …..

  • der Arbeitnehmer eine Entwöhnungsbehandlung verweigert
  • die Prognose hinsichtlich der Abstinenz ungünstig ist

Quelle: http://www.lieber-weniger.de

Nachstehend finden Sie interessante statistische Aussagen und Tipps des Gesundheitsportal Alkoholratgeber.de sowie gezielte Links:

Wer wegen alkoholisiertem Fahren von der Polizei gestellt wird, ist statistisch schon bis zu 3000 mal vorher unter Alkoholeinfluss gefahren. Wenn man mit 1,6 Promille Blutalkohol am Straßenverkehr teilnimmt, kann davon ausgegangen werden, dass eine Alkoholproblematik und eine lange Alkoholgewöhnung vorliegt; das ergaben wissenschaftliche Untersuchungen.

Wegen alkoholisiertem Autofahrens kann ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden. Bei der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, oft „Idiotentest“ genannt) muss der Autofahrer dann nachweisen, dass er zukünftig nicht mehr unter Alkoholeinfluss fahren wird. Jährlich finden ca. 100.00 Untersuchungen der MPU statt. Bei der ersten MPU fallen ca. 50% der Betroffenen durch, bei 20% wird eine Nachschulung erforderlich und 30% bekommen ihren Führerschein gleich zurück.

Beeinträchtigungen des Fahrverhaltens sind bereits ab 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration zu erwarten. Ab einer Promillezahl von 1,6 ist die erneute Überprüfung der Fahreignung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Tipps für eine erfolgreiche MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

  • Bagatellisieren Sie Ihr Alkoholproblem nicht („Ich habe nur getrunken, weil…“).
  • Stehen Sie zu Ihrem Alkoholproblem bzw. Ihrer Alkoholkrankheit.
  • Leben Sie alkoholabstinent. Dieses können Sie glaubhaft machen, wenn Sie sich regelmäßig Blut von Ihrem Hausarzt abnehmen lassen. Sie können dann zur MPU diese Blutwerte (mit den sog. Leberwerten) vorlegen aus denen Ihre Alkoholabstinenz über einen längeren Zeitraum plausibel wird. Die vorgelegten Blutwerte sollten mit dem Stempel des Arztes und seiner Unterschrift versehen sein.
  • Bereiten Sie sich auf die MPU vor, z.B. durch entsprechende Literatur oder Vorbereitungslehrgänge (gibt es auch vom alkoholratgeber.de)
  • Weitere Linkempfehlungen finden Sie weiter unten.
  • Wichtig: Besuchen Sie auf jeden Fall eine Suchtberatungsstelle und/oder eine Selbsthilfegruppe, um sich mit den Ursachen Ihres Alkoholmißbrauches auseinader zu setzten und Lösungsschritte zu erarbeiten.
  • Eine absolvierte ambulante oder stationäre Entwöhnungsbehandlung ist ein guter Hinweis für den TÜV, dass Sie auch zukünftig keine alkoholisierte Autofahrten mehr unternehmen werden. Allerdings wird i.d.R. nach einer Alkoholtherapie eine Abstinenzzeit von ca. einem Jahr verlangt, bevor man den Führerschein wieder bekommt.

Alkohol im Straßenverkehr:

ab 1,1 Promille oder ab 0,3 Promille mit alkoholtypischen Ausfallerscheinungen …

Quelle: www.internetratgeber-recht.de

Alkohol und Straßenverkehr …

Quelle: www.a-connect.de

Alkohol und Trunkenheit am Steuer, § 316 StGB …

Quelle: www.123recht.net

Promillefahrt mit Folgen …

Quelle: www.promillefahrt.de

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