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Mehr Verkehrssicherheit durch neue Wege in der Berufskraftfahrerqualifikation und Bekämpfung des Sekundenschlafes

Defizite in der Berufskraftfahrerqualifikation

Fahrsimulator vom Typ „DriveSim mobile“ von SiFat gilt als das europaweit modernste Gerät seiner Art

Fahrsimulator vom Typ „DriveSim mobile“ von SiFat gilt als das europaweit modernste Gerät seiner Art

Fulda, 05. Mai 2014 –

  • Moderne Fahrsimulatoren und ein gezieltes Schlaftraining verbessern die Verkehrssicherheit und die Leistung von Berufskraftfahrern erheblich.
  • Zugleich verfügen erst 40 bis 50 Prozent aller schulungspflichtigen Berufskraftfahrer über den ab 9. September 2014 gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsnachweis.

Das waren die wichtigsten Themen und Botschaften des „3G Expertentages“ im „3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung“.

Polizeioberkommissar Markus Mertens und der Schlafexperte Markus Kamps zeigten den über 30 Teilnehmern – darunter Fahrlehrer, Ausbilder, Berater, DVR-Moderatoren und Sachverständige – konkrete Lösungen.

Das praxisnahe Programm wurde flankiert durch einen ganztägig verfügbaren Fahrsimulator, der künftig zu einer festen Einrichtung im 3G Schulungszentrum werden soll. Dieser Plan sei Teil der Strategie, nach der „das 3G alle Themen rund um die Verkehrssicherheit aufgreifen wird“, so 3G-Geschäftsführer Dr. Werner Schmidt.

Den ersten Fokus der Tagesveranstaltung richtete Polizeioberkommissar Markus Mertens auf die brisante Lage hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Berufskraftfahrerqualifikation. „Über die Hälfte der schulungspflichtigen Berufskraftfahrer haben noch keinen Weiterbildungsnachweis“, betonte Mertens. Durch diesen großen Nachholbedarf entstehe nicht nur ein erheblicher Engpass für die Unternehmer: „Auch auf den Fahrern laste ein extremer Zeitdruck“, so der Polizist.

Markus.Mertens

Polizeioberkommissar Markus Mertens zur gesetzlich vorgeschriebenen Berufskraftfahrerqualifikation

Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 erworben haben, benötigen ab dem 10. September 2014 einen Weiterbildungsnachweis in Form der Schlüsselzahl „95“ in ihrem Führerschein. Dies bedeute, dass die Weiterbildung rechtzeitig vorher abgeschlossen sein und die Weiterbildungsbescheinigung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss. Ausnahmen gelten für Führerscheine, die zwischen dem 10. September 2014 und dem 10. September 2016 ablaufen. Bei Missachtung der gesetzlichen Vorschriften droht Fahrern ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR. Fahrzeughalter und Verantwortliche müssen sich auf Strafen von bis zu 20.000 EUR einstellen.Zur Zeit hätten die Kontrollbehörden aber noch keine Dienst- oder Handlungsanweisungen. „Sicher ist allerdings, dass ein Verstoß gegen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz  keine Auswirkungen auf den Fortbestand der Gültigkeit der Fahrerlaubnis hat“, stellte Mertens klar.Offen sei jedoch, ob die Weiterfahrt im Falle einer Kontrolle sofort untersagt werde oder ob dem Fahrer und Unternehmer Auflagen mit Fristsetzung erteilt werden.Wer jetzt noch Schulungsbedarf habe, solle jedoch nicht zu unseriösen Billigangeboten fragwürdiger Anbieter greifen. Außerdem sollten in jedem Fall die staatlichen Förderungen genutzt werden. Vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen im Umgang mit Fahrschulen und der eigenen Tätigkeit als Organisator von Schulungen verfügt Mertens über sehr gute Marktkenntnisse.

„Viele Betriebe sind zunächst den kostengünstigen Weg über eine einfache Ausbildung oder eigene Ausbilder gegangen”. Dabei seien die gesetzlichen Vorgaben jedoch ohne Nachhaltigkeit erfüllt worden. Der Trend gehe eindeutig in Richtung „Qualität und Nachhaltigkeit sowie eine höhere Fahrerzufriedenheit“. Nach wie vor werde die „Durchführung der Ausbildung überhaupt nicht überwacht“. Zudem vermisst Mertens eine „einheitliche Schulungsagenda“. Ausbildungen fänden teilweise in engen Räumen oder Containern statt, die als Schulungsraum nicht geeignet sind. Sehr gut für die Fahrerausbildung geeignet seien hingegen moderne Fahrsimulatoren. Dies gelte besonders für die Themenbereiche Fahrsicherheit, ECO-Training und Ladungssicherung.

Zur Vorsicht mahnte Mertens schließlich bei der behördlichen Ausstellung neuer Fahrerkarten. Dabei könne es vorkommen, dass die alte Karte von der Behörde einbehalten und vernichtet wird. Hier verwies er auf den Nachweis der letzten 28 Tage. Somit müsste die Fahrerkarte im Besitz des Fahrers bleiben.

Schlafwissen.u.Schlafmythen

„3G Europäisches Kompetenzzentrum für Ladungssicherung“ Innovation, Wissen und Prüfung zur Förderung der Verkehrssicherheit
Sehr praxisorientiert war auch der Vortrag des Schlafexperten Markus Kamps.
Der Wissenschaftler informierte auf unterhaltsame Weise über Schlafwissen und Schlafmythen, erläuterte die so genannten Chronotypen und Leistungsspitzen. Zudem gab er Empfehlungen für Arbeitszeiten, Schichtarbeit und Verhaltensregeln.Als praktische Übung vermittelte er zudem Einblicke in das so genannte „Power Napping“: Diese Methode „steigert die Leistungsfähigkeit und Lernfähigkeit drastisch und ist eine sehr gute Lösung zur Bekämpfung des Sekundenschlafes“, so Kamps. Dabei solle man niemals länger als 20 Minuten schlafen und diese Zeit unbedingt mit einem Wecker begrenzen. Ein Kaffee vor dem Kurzschlaf würde dabei erst einschläfernd dann durch das Koffein aufweckend beziehungsweise aktivierend wirken. Als die ideale Position für den Kurzschlaf empfahl Kamps die so genannte Droschkenkutscherhaltung – mit dem Kopf aufgestützt auf den Unterarmen. Als Alternativen nannte er eine gerade oder eine im Winkel von 45 Grad angeschrägte Liegehaltung. Nach dem Powernapping genüge eine kurze Aktivierung, um anschließend frisch und fit weiterarbeiten zu können. In Japan gehöre das Powernapping bereits zum Arbeitsleben.

Power.Napping

Einblicke in das so genannte „Power Napping“
Mit dem Thema Schlaf befasse sich zudem ein neues Modul innerhalb der Berufskraftfahrerqualifikation. Unter dem Titel „Schlaf gut – fahr gut“ vermittelt es in vier Blöcken das notwendige Wissen rund um die Regeneration. Das Thema Schlaf und der Einsatz von Fahrsimulatoren könnten schon bald ein fester Bestandteil der Berufskraftfahrerqualifikation werden.Die Teilnehmer des Expertentages wollen hierzu ein Konzept erarbeiten.
„Wer an dem Konzept mitwirken möchte, ist herzlich dazu eingeladen und sollte sich direkt an mich wenden“, betont 3G-Chef Schmidt.

Dr.-Ing. Werner Schmidt
Werner-von-Siemens-Straße 12-14
D-36041 Fulda
Fon: +49 (0) 661 380308-0
E-Mail: info@3G-lasi.de

Schlafcampagne1

Veranstaltungen mit dem Schlafexperten Markus Kamps können künftig über das „3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung“ gebucht werden.
Kamps ist Fachdozent, Buchautor, Trainer und geprüfter Präventologe für Gesundheitsthemen, Schlaftraining und Stressbeseitigung. Er berät und coacht seit Jahren Menschen und Unternehmen, verdeutlicht Zusammenhänge zwischen Schlafmangel und Leistungsvermögen und vermittelt Schlafkompetenz als Hilfe zur Selbsthilfe.
>> Kampagne zur Bekämpfung von Übermüdung und Sekundenschlaf

„Berater im Lasiportal“

BildMertensMarkusPolizeioberkommissar Markus Mertens
können Sie hier als
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>> Berater im Lasiportal ID 34

„Berater im Lasiportal“

Porträt von Markus Kamps auf der ABK Open 2013Schlafexperte Markus Kamps
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