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Bußgeld bei Handy am Steuer – Neues Urteil

Neues Urteil über unzulässige Handynutzung im Auto – Fahrverbot bei mehrfachen Pflichtverstößen

 

Unfallrisiko: Fahrerablenkung - Fahrzeuge sind für Sekunden im "Blindflug"

Beispiel für Fahrerablenkung – Fahrzeuge sind für Sekunden im „Blindflug“ Foto: Archiv Lasiportal

Telefonieren beim Autofahren kann nicht nur eine Geldbuße und Punkte in Flens­burg zur Folge haben, sondern auch ein Fahr­verbot bis zu drei Monaten (Paragraf 25 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz). (Quelle: dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH)

Wenn telefonierende Fahrer andere gefährden oder einen Unfall verursachen wird das Fahrverbot verhängt. (Bußgeldkatalog Nummer 246). (Quelle: Bundesministererium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Aber auch wenn nichts passiert, ist ein Fahr­verbot möglich, wenn Fahrer zuvor schon „beharr­lich“ Pflichten im Verkehr verletzt hatten.

Das Bayerische Oberste Landes­gericht sah einen solchen Fall bei einem Fahrer, der im Jahr 2019 sein Handy im Auto genutzt hatte und bereits im Jahr 2018 viermal sanktioniert worden war – einmal ebenfalls wegen unzu­lässiger Hand­ynut­zung, dreimal wegen Tempo­verstößen (Az. 202 ObOWi 1997/19). (Quelle: © 2020 Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg)

>> Das sind die Regeln, Strafen und Urteile – Fahr­verbot für Fahrer mit Vorgeschichte

Quelle: 23.01.2020 © Stiftung Warentest; www.test.de

Handyverstoß wird teurer!

Februar 2018 | Das neue Gesetz ist in Kraft. Der Gesetzgeber sendet jetzt mit deutlich höheren Bußgeldern eine klare Botschaft: Finger weg von Handy, Tablet & Co. am Steuer, sonst drohen hohe Bußgelder.

Neuregelung – was bedeutet sie?

Hintergrund der Gesetzesänderung ist unter anderem, dass dem technischen Fortschritt Rechnung getragen wird. Nicht nur Handys, sondern auch Tablets, E-Books, Navigationsgeräte, Diktiergeräte oder der iPod – um nur einige zu nennen, werden zukünftig von dem Verbot des § 23 Abs. 1a StVO umfasst.

All diese elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, dürfen, wenn sie in der Hand gehalten, vom Fahrer nicht mehr während der Fahrt genutzt werden. Anders, wenn die Geräte in einer entsprechenden Halterung montiert sind.

Aber auch dann ist Vorsicht geboten: Der Blick des Fahrers darf nur kurz auf dem Gerät verweilen, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.

Mobiltelefone & Co dürfen durch den Fahrzeugführer nur dann in die Hand genommen werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Das bislang bestehende Schlupfloch der Start-Stopp-Automatik an der Ampel wurde ebenfalls durch den jetzt eindeutigen Gesetzeswortlaut geschlossen, denn diese gilt nicht mehr als „Ausschalten des Motors“, ebenso wenig wie das Ruhen des Elektroantriebs.

>> Inland Handyverstoß wird teurer!

Seit 1. Februar gilt in Schweden ein verschärftes Handyverbot am Steuer. Damit verbietet nun auch das letzte europäische Land Autofahrern das Benutzen eines Mobiltelefons am Steuer.

Eine Übersicht, welche Bußgelder in Europa gelten, finden Sie hier:

>> Handy am Steuer in der EU
Quelle: ADAC e.V. München; adac.de

BG-RCI_Handy

Sichere Nutzung von Handy & Co. verspricht der neue Titel in der Reihe der Sicherheitskurzgespräche

Sichere Nutzung von Handy & Co. verspricht der neue Titel in der Reihe der Sicherheitskurzgespräche

Am Steuer mal eben die neuesten WhatsApp-Nachrichten checken oder eine kurze Antwort per SMS tippen: Wer bei einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde nur zwei Sekunden auf sein Handy schaut, ist ca. 30 Meter im Blindflug unterwegs.

Wertvolle Tipps zum Umgang mit Mobilgeräten gibt die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) in der neuen Publikation „Sichere Nutzung von Handy & Co.“ aus der Reihe der Sicherheitskurzgespräche (SKG).

>> Risikofaktor Handy & Co.

>> Sicherer Umgang mit Handy & Co.  Datei im PDF-Format

Quelle: © 2017 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie; bgrci.de

Die Nutzung eines Mobiltelefon während der Fahrt ist verboten.

Wenn man zum Telefonieren während der Fahrt keine Freisprechanlage nutzen kann, so bleibt zur Vermeidung eines Bußgeld nur das Fahrzeug ordnungsgemäß anzuhalten, den Motor abzustellen und erst dann zu telefonieren.

In der Zeitschrift Finanztest kann man nachlesen, was es genau heißt ein Handy zu nutzen, was genau mit dem Mobiltelefon im Auto erlaubt ist und wann Fahrer ein Bußgeld und Punkte in Flensburg riskieren.

Nicht erlaubt ist zum Beispiel schon das bloße Wegdrücken eines Anrufers, wenn der Fahrer das Handy dazu in die Hand nimmt (Oberlandesgericht Köln, Az. III-1 RBs 39/12).

Das kostete einen Fahrer ein Bußgeld von 50 Euro. Auf die Argumentation, dass ein Wegdrücken des Anrufers gerade das Gegenteil einer Benutzung sei, ließ sich das Gericht nicht ein.

So ist´s richtig. Fahrzeug ordnungsgemäß anhalten, Motor abstellen und erst dann telefonieren.

So ist´s richtig. Fahrzeug ordnungsgemäß anhalten, Motor abstellen und erst dann telefonieren.

Lesen sie hier weitere detaillierten Beschreibungen der Zeitschrift Finanztest

  • Bloß nicht zum Handy greifen
  • Auch der Blick auf die SMS ist verboten

mit Gerichtsurteilen und PDF-Datei zum Downloaden:

>> Handy-am-Steuer-Bei-Anruf-Bußgeld

Quelle: © Stiftung Warentest , Lützowplatz 11-13, 10785 Berlin;
email@stiftung-warentest.de

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

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