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Am falschen Ende gespart!

Eine Verkehrskontrolle brachte es ans Licht. Spediteure versuchen mit abgelasteten 3,5-Tonner Geld und Kosten zu sparen

Kreis Fulda – Ein Spediteur wollte das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, die Mautpflicht und den Einbau eines Kontrollgerätes umgehen, indem er seinen Fahrer mit einem abgelasteten 3,5-Tonner auf Tour schickte.

Wie das Polizeipräsidium Osthessen berichtet, fiel einer Streife auf der Bundesautobahn A7 in der Nähe von Fulda ein Klein-LKW auf und unterzog diesen einer Verkehrskontrolle. Schon gleich zu Beginn der Kontrolle erkannten die Beamten, dass der 3,5-Tonner zu viel auf der Ladefläche geladen hatte. Der Lastwagen wurde gewogen und hierbei stellte sich heraus, dass das Fahrzeug um 62 Prozent überladen war. Der Grund der enormen Überladung lag darin, dass das Fahrzeug von ursprünglich 5,2 Tonnen auf 3,5 Tonnen abgelastet worden war. Das bedeutet aber, dass sich dadurch auch die Nutzlast verringert. Denn viele dieser Lkw´s wiegen schon unbeladen etwa 3 Tonnen. Das heißt, dass weniger an Transportgütern aufgeladen werden kann.

Wo liegt der Grund, dass Firmen „abgelastete“ Lastwagen im Einsatz haben?
Die Firmen wollen dadurch Geld und Kosten sparen. Der Fahrer benötigt nur die Fahrerlaubnisklasse B und anstatt des C1-Führerscheines. Somit entfallen für den Fahrzeugführer die erforderlichen Aus- und Fortbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, was Kosten und Zeit spart. Eine weitere Ersparnis liegt in dem Einbau von Kontrollgeräten. Die Lenk- und Ruhezeiten können händisch dokumentiert werden. Ein weiterer Ersparnisfaktor, der noch sehr neu und erst seit dem 1. Juli 2024 in Kraftgetreten ist, ist die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen.

Was hat die „Ersparnis“ dem Spediteur gebracht?
Die Weiterfahrt wurde wegen der Überladung von der Polizei untersagt. Die Spedition musste einen Ersatz-Lkw vor Ort entsenden, um die zu viel geladenen Güter zu übernehmen. Der Fahrer musste wegen der Überladung einen mittleren dreistelligen Betrag als Sicherheitsleistung zahlen. Den Verantwortlichen der Spedition erwartet ebenfalls ein Bußgeld in ähnlicher Höhe.

Fazit:
Natürlich ist der Konkurrenzkampf groß in der Logistikbranche. Und natürlich versucht jeder Spediteur Kosten und Geld in seinem Unternehmen zu sparen. Aber hier sparen die Transportunternehmen am falschen Ende und riskieren dabei, gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen.

Weitere Infos Lasiportal:

Kontrollpflicht der Fahrerlaubnis für Fuhrpark- und Verkehrsleiter – LasiPortal

Mautpflicht für 3,5 Tonner: Stichtag 1. Juli 2024 rückt immer näher – LasiPortal

 

 

POL-OH: Sattelauflieger mit gefährlichen Mängeln aus dem Verkehr gezogen – Mit 62 … | Presseportal

Quelle: Polizeipräsidium Osthessen

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