Anhänger „wandert“ auf der Ladefläche
Zurrgurte wirkten nicht mehr.
Ladungssicherung – ein ergiebiges Thema im Gütertransport. Jeder, der Ladung auf Fahrzeugen auf der Straße bewegt, bewegen lässt oder für den Transport verantwortlich ist, sollte die Regeln und Vorschriften kennen.
Da sind selbst erfahrene Polizeibeamte oft sprachlos, mit welcher Leichtigkeit und mangelnder Einschätzung schwerster Folgen damit umgegangen wird. „Lebensgefährlicher Ladungssicherungstransportverstoß erschrak selbst routinierte Lkw-Kontrollkräfte der Autobahnpolizei“ steht im Bericht einer Polizeistreife, die vor wenigen Tagen auf der A 7 am Kirchheimer Dreieck im fließenden Verkehr „ad hoc“ eingreifen musste.
Den Beamten war ein vorausfahrender Sattelzug aufgefallen, auf dessen Ladefläche ein freistehender, 4-Tonnen schwerer Anhänger stand. Ihnen fiel auf, dass Zurrgurte lose im Wind flatterten, eine wirksame Sicherung war nicht mehr zu erkennen. Der Anhänger drohte jeden Augenblick – unbemerkt und unbekümmert vom Fahrer – von der Ladefläche auf die Fahrbahn zu „wandern“ – ein unvorstellbares Szenario auf einer dicht befahrenen Autobahn.
Da war umsichtiges Handeln der Polizisten gefragt; sie gaben dem Fahrer bereits in der Vorbeifahrt Zeichen zur vorsichtigen Geschwindigkeitsreduzierung. Ein jegliches Bremsmanöver hätte ein unüberschaubares Unfallereignis auslösen können. Der Streife gelang es schließlich, nachdem der Fahrer die Zeichen und Weisungen der Beamten verstanden hatte, den Transport letztendlich bis auf Schrittgeschwindigkeit zu drosseln und auf den Kirchheimer Autohof zu schleppen.
Dass es da nicht ohne Bußgeldanzeigen für Fahrer und Halter abgeht, gestand der Fahrer auch sofort ein. Er zeigte sich am Ende noch dankbar für das sofortige und umsichtige Eingreifen der Polizei. Dass er es unterlassen hatte, nach Fahrtantritt im kurzen zeitlichen Abstand die Ladungssicherung zu überprüfen, wird ihm bei der Bußgeldbemessung noch erschwerend zur Last gelegt werden.
Die Fehler, die bereits bei der Verladung und Sicherung des Anhängers gemacht wurden, waren offensichtlich. Die kraftschlüssige Sicherung nach hinten fehlte, so dass sich der Anhänger während der Fahrt aus seiner ursprünglich gesicherten Position bewegte. Das führte dazu, dass die Zurrgurte ihre Spannung verloren und letztendlich gar keine Wirkung mehr hatten.
Der Fahrer konnte vor Ort keine vorschriftengerechte Ladungssicherung durchführen, seine eingesetzten und mitgeführten Zurrmittel waren zudem beschädigt und damit ablegereif. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, am Auflieger legten die Beamten eine Radkralle an.
Lebensgefahr auf A7 – vier Tonnen schwerer Lkw-Anhänger fast ungesichert auf Sattelzug
Quelle: Verlag Parzeller, 36 043 Fulda