Antidröhnplatte

Antirutschmatten!

Gefährlicher Transport von Metallplatten und Baggergreifer, Foto: Polizei Euskirchen

Metallplatten auf Ladfläche mangelhaft gesichert, Weiterfahrt untersagt

Euskirchen – Im Rahmen der europaweiten ROADPOL-Kontrollwoche „Truck & Bus“ kontrollierte die Polizei Euskirchen den Schwerverkehr und untersagte 19 Lastwagenfahrern die Weiterfahrt. Bei einem Lkw war die Ladungssicherung von Metallplatten nicht nur mangelhaft, sondern hätte auch zu lebensgefährdenden Situationen führen können.

Die Ladefläche war mit mehreren aufeinander gestapelten Metallplatten beladen, die nur auf Kanthölzer gesetzt und mit verschlissenen Zurrgurten gesichert waren. Auf den Platten wurde noch ein Baggergreifer transportiert, der lediglich mit einem Spanngurt gesichert war. Dieser Gurt entsprach ebenfalls nicht mehr den Vorschriften der Richtlinie VDI 2700 Blatt 3. In dem Pressebericht der Euskirchener Polizei wurde betont, dass bei einer Bremsung oder einem Ausweichmanöver des Lkw diese unzureichende Ladungssicherung zur Lebensgefahr für andere Verkehrsteilnehmer hätte führen können. Die Beamten ordneten die Untersagung der Weiterfahrt an. Erst nach einer umfangreichen Nachsicherung durch die Transportfirma, konnte der Lkw-Fahrer seine Fahrt fortsetzen.

Wie hätte eine verkehrssichere Ladungssicherung aussehen können?
Anstatt den Stapel Metallplatten auf Kanthölzer zu setzen, hätte die Lagerung der Platten auf Antirutschmatten ein Verrutschen erheblich erschwert. Auch die Verwendung von rutschhemmenden Matten zwischen den Platten hätte den Gleitreibwert entscheidend verbessert und noch mehr dem Rutscheffekt bei einer Notbremsung oder einem Ausweichmanöver entgegengewirkt. Wenn dazu der Metallstapel mit normgerechten Spanngurten niedergezurrt gewesen wäre, hätte dies bestimmt zu keiner Beanstandung bei einer Kontrolle geführt.
Den Greifer während des Transportes auf den Eisenplatten zu stellen und mit nur einem schadhaften Zurrgurt zu sichern, zeugt von einer fast schon grob fahrlässigen Ladungssicherung. Denn Metall auf Metall hat nur einen sehr, sehr geringen Reibwert, sodass ein Verrutschen oder gar herabfallen von der Ladefläche schon bei einer Kurvenfahrt sehr leicht möglich gewesen wäre. Da reicht auch ein Niederzurren durch nur einen Spanngurt nicht aus. Den Baggergreifer hätte der Verantwortliche nicht auf die Platten, sondern direkt auf der Ladefläche auf Antirutschmatten und wenn möglich unter Formschluss verladen können. Dazu noch die entsprechende Anzahl an Zurrgurte zum niederzurren, hätte eine sichere Ladungssicherung gemäß § 22 StVO bedeutet.

 

Weitere Infos im Lasi-Portal:

Antirutschmatten von MAROTECH – LasiPortal

Antirutschmatten – LasiPortal

VDI 2700 Blatt 3.1: 2023-03 – NEU – LasiPortal

 

 

POL-EU: Polizeikontrolle deckt gravierende Mängel auf: Weiterfahrt untersagt | Presseportal

Quelle: Kreispolizeibehörde Euskirchen

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