Antidröhnplatte

Aus BAG wird BALM

BALM: Bundesamt für Logistik & Mobilität.

Aus dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wird das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Ab dem 1. Januar 2023 trägt die Behörde diese neue Bezeichnung. Damit soll sich auch das ganze Spektrum der dortigen Aufgaben widerspiegeln, so der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, der die Namensänderung auf den Weg gebracht hat.

Das BAG, eine Behörde des Bundes, die unter dem Bundesverkehrsministerium angesiedelt ist, mit Hauptsitz in Köln, ist seit seiner Gründung im Jahr 1953 zu einer wichtigen Kontroll- und Organisationsbehörde gewachsen.

Neben den Autobahnpolizeidienststellen und den Verkehrsdiensten der Länderpolizeien nimmt das BAG in einer seiner Hauptaufgaben insbesondere Aufgaben der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes und der Sicherung der Marktordnung im Straßengüterverkehr wahr.

Das BAG hat sich aufgrund permanenter Aufgabenstellungen von einer reinen Kontrollbehörde hin zu einem modernen Dienstleister im Personen- und Güterverkehr entwickelt. Nicht zuletzt durch die 2005 streckenbezogene Einführung der Lkw-Maut wird die Bedeutung des BAG bei der Sicherung der Marktordnung im Straßengüterverkehr deutlich.

Als Bewilligungsbehörde ist das BAG zuständig für Förderprogramme (De-minimis) im Bereich des Güterkraft- und Personenverkehrs, ÖPNV-Modellprojekte und zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS). Das Bundesamt befindet sich permanent in Bewegung: heute versteht es sich als Dienstleister einer modernen Mobilität.

Mit modernsten Einsatzfahrzeugen, ausgestattet mit einer Fülle von Sensortechnik, werden die Kontrolleure in die Lage versetzt, durch Datenübertragung zwischen Lkw und Kontrollfahrzeug schon im Vorfeld Hinweise auf Ungereimtheiten und Verstöße zu erhalten. Die herkömmliche Kontrolle bleibt jedoch unerlässlich. Zur Ausleitung (Kontrolle) von Fahrzeugen auf einen geeigneten Parkplatz setzt die BALM ebenfalls modernste Technik ein. Mit dig. Ausleitsystemen wird dem Fahrer schon im fließenden Verkehr angezeigt, dass er den entsprechenden Parkplatz anfahren muss. Die Rechtsgrundlage zur Anhalte- und Kontrollbefugnis für das BAG – zukünftig BALM – ergibt sich aus den §§ 11 und 12 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Das Nichtbefolgen der Anhaltesignale – oder manuell gegebenen Haltezeichen – ist mit einem Bußgeld bis zu 300 Euro bedroht, sagt der Kontrolltruppleiter der BAG.

Die Einsatz- und Kontrollfahrzeuge der BAG werden mit neuen Folien versehen und tragen ab 01.01.2023 die Aufschrift „BALM“ – Bundesamt für Logistik und Mobilität.

Hauptaufgaben des BALM:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit,
  • des Umweltschutzes sowie
  • Sicherung der Marktordnung im Straßengüterverkehr

>> Bundesamt erhält neuen Namen
Quelle: Bundesamt für Güterverkehr, 50 672 Köln

>> BAG – Straßenkontrollen
Quelle: Bundesamt für Güterverkehr, 50 672 Köln

>> BAG – Straßenkontrolldienst
Quelle: Bundesamt für Güterverkehr, 50 672 Köln

>> Bundesweite Straßenkontrollen im Juni
Quelle: Lasiportal

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte