Ausgebeulte Plane

Kunststoffgranulat in Sackware kam wegen mangelnder Ladungssicherung in Rutschen. Foto: Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld
Eine ausgebeulte Plane an einem Sattelzug deutete auf mangelhafte Ladungssicherung hin. Die anschließende Lkw-Kontrolle durch die Polizei bestätigte den Verdacht und brachte noch mehr ans Tageslicht.
Alsfeld – Einer Streife der Autobahnpolizei Bad-Hersfeld fiel auf der Autobahn A5 ein Sattelzug auf, bei dem die Plane stark ausgebeult war. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle auf einem Rastplatz stellten die Spezialisten für Schwerverkehrskontrolle fest, dass die Ladung verrutscht war und sich zur Seite in Richtung Außenplane geneigt hatte. Aber auch mit der Geschwindigkeit nahm es der Lkw-Fahrer nicht so genau, wie eine Auswertung des digitalen Tachographen erbrachte.
Wo lag die Ursache für die mangelhafte Ladungssicherung?
Wie aus dem Pressebericht der Polizei zu entnehmen war, hatte der Lkw 23 Tonnen Kunststoffgranulat als Sackware geladen. Die Säcke waren auf Paletten gestapelt und mit Flexfolie umwickelt. Als Sicherungsmittel benutzte der Fahrer zum Niederzurren Spanngurte. Aber währende der Fahrt von Spanien bis zum Kontrollort hatte sich aufgrund der fehlenden Formstabilität das Granulat gesetzt. Die Zurrgurte hatten aufgrund dessen keine Vorspannung mehr und die Säcke kamen seitlich ins Rutschen. Zudem stellten die Experten fest, dass zwischen den Ladeeinheiten Ladelücken bestanden und die Ladung dadurch noch mehr in Bewegung kam. Sie wurde letztendlich nur noch durch die Fahrzeugaufbauten auf der Ladefläche gehalten. Die Weiterfahrt wurde bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung untersagt.
Wie hätte die mangelhafte Ladungssicherung vermieden werden können?
Mit dem Einsatz von Kantenschutz und unter Beachtung von Formschluss beim Beladen des Aufliegers hätte die Ladung mehr Formstabilität erhalten. Demzufolge wäre die Vorspannung beim Niederzurren der Ladeeinheiten erhalten geblieben.
Die Polizei weist in ihrem Bericht hin, dass mangelhafte Ladungssicherung zu einer Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer werden kann. Ungesicherte Ladung kann von der Ladefläche auf die Fahrbahn fallen und dadurch schwere Verkehrsunfälle verursachen.
Gegen das Unternehmen aus Luxemburg wurde ein Verfahren zur Vermögensabschöpfung durch Bußgeldanpassung eingeleitet Das zu erwartende Bußgeld dürft im vierstelligen Bereich liegen.
Bei der Auswertung des Fahrtenschreibers stellten die Kontrolleure noch fest, dass der Lkw-Fahrer anstatt der erlaubten 80 km/h in der Spitze 108 km/h schnell unterwegs war. Die Beamten leiteten gegen ihn Ordnungswidrigkeitsverfahren ein und er muss mit einem Bußgeld in dreistelliger Höhe rechnen.
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Quelle: Polizeipräsidium Osthessen








