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Autotransporte – nicht immer verkehrsgerecht

Ladestützen sichern den Überhang.

Autotransporter – zertifizierte Fahrzeuge und gut ausgebildete Verlader sind die Garanten für den verkehrssicheren Transport.

Autotransporter gehören zum Alltag auf unseren Autobahnen und Fernstraßen. Sie sind ein wichtiges Transportmittel, auf dem Personenkraftwagen – in der Regel Neufahrzeuge -transportiert werden. Technisch ausgereifte und zur verkehrsgerechten Ladungssicherung zertifizierte Auflieger gewährleisten einen verkehrssicheren Transport.

Mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der Transporte – in der Regel vom Verlade- bis zum Bestimmungsort – legen die Transporter erhebliche Strecken zurück und sind auf eine hohe Auslastung fixiert.

Es gibt Lkws mit Zuladung von einem bis zu zehn Pkw. Gängig ist im Schwerlastverkehr eine Zuladung von acht bis zehn Fahrzeugen. Autotransporter sind stets im Doppelsystem beladen, zum Beispiel mit vier Autos im oberen Ladebereich und vier Autos im unteren Ladebereich.

Im Wesentlichen geht es bei diesen Transporten weniger um eine Überladung als mehr um eine falsche Beladung. Und das ist dabei der Grundsatz:

Die Ladung darf nach vorn nicht über das Fahrzeug hinausragen, nach hinten sind bis zu 1,5 mtr erlaubt (bei Beförderungen in Deutschland bis 100km bis zu 3 mtr). Die Gesamtlänge des Fahrzeugs (Sattelzug) samt Ladung darf 20 mtr nicht überschreiten.

Ein besonderes Merkmal zur Ladungssicherung nach hinten nehmen dabei die sogenannten Ladestützen ein.

Ladestützen im Sinne des § 32 (7) StVZO sind Einrichtungen, die hinten am Fahrzeug bzw. an der Fahrzeugkombination angeordnet sind und den über die reguläre Ladefläche hinausragenden zulässigen Überhang einer Ladung zusätzlich sichern und stabilisieren.

Ladestützen dürfen nur bei erforderlicher Ladungssicherung und Stabilisierung eingesetzt bzw. benutzt werden.

Definition zum Begriff „Ladestütze“

Autotransporter – hier kommt es bei Polizeikontrollen oft zu Beanstandungen.

  • Die Ladestützen ist hinten am Fahrzeug angeordnet,
  • sie ragen über die reguläre Ladefläche hinaus   u n d
  • sichern und stabilisieren den zulässigen Überhang der Ladung.

Ladestützen

  • sind unabhängig von der Ladefläche in ihrer Lage veränderbar,
  • sie dürfen abnehmbar oder mit dem Fahrzeug fest verbunden sein.

Grundsätzlich ist im Fahrbetrieb immer die kürzest mögliche Längeneinstellung des Fahrzeugs bzw der Fahrzeugkombination einzustellen.

Der § 32 STVZO beschreibt in den Absätzen (4) und (7) detailliert die zulässigen Längenmaße. Die Vorschrift differnziert dabei zwischen Lastkraftwagen mit Anhängern und Sattelzügen. Beide Fahrzeugarten bzw. Kombinationen werden als Autotransporter eingesetzt.

>> Lkw-Recht – Autotransporter
Quelle: Rechtsanwalt Micheal Erath, 70178 Stuttgart

>> Artikel zum Thema Ladestuetze
Quelle: Schwertransport Service Lakota GmbH, 94 036 Passau

 

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