Cannabiskonsum seit 1. April 2024 erlaubt für Erwachsene
Was bedeutet das für Personen am Steuer ihrer Fahrzeuge?
Der Konsum von Cannabis für Erwachsene ist seit dem 1. April 2024 erlaubt. Jetzt hat der Bundestag Grenzwerte für Fahrzeugführer festgelegt. Ursprünglich wurde schon der reine Konsum von THC unter Strafe gestellt. Wobei in der Rechtsprechung 1 Nanogramm je Milliliter im Blut als Nachweis von THC angenommen wurde.
Wie aus verschiedenen Medien z.B. der Verkehrsrundschau oder der Fuldaer Zeitung berichtet wird, wurde laut dem Beschluss vom 6. Juni 2024 des Bundestages dieser Wert jetzt auf 3,5 Nanogramm THC je Milliliter im Blut als gesetzlicher Grenzwert heraufgesetzt. Nach Expertenmeinung ist dies vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol im Blut. Überschreitet das Ergebnis der Blutuntersuchung die 3,5 Nanogramm muss der Kraftfahrzeugfahrer mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei mehrfachen Verstößen drohen höhere Strafen und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann angeordnet werden.
Was passiert, wenn ein Fahrer unter dem Einfluss von THC und Alkohol erwischt wird?
Wer als Fahrzugführer beide berauschende Mittel gleichzeitig zu sich nimmt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem höheren Bußgeld von 1000 Euro rechnen.
Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt, wie auch bei Alkoholkonsum hinterm Steuer, die 0,0 Grenze.
Für die, die aus gesundheitlichen Gründen Cannabis zu sich nehmen müssen, gelten die gleichen Regeln. Jedoch können hierzu Ausnahmen beantragt werden, wenn aus medizinischen Gründen die Einnahme von THC notwendig ist und die Fahrtüchtigkeit hierbei nicht beeinträchtigt wird.
Wie wirkt Cannabis?
Das hängt laut Expertenmeinung und durchgeführten Studien vom Konsumverhalten ab. Beim gelegentlichen „Jointrauchen“ tritt eine Reaktion in der Regel nach 20 bis 30 Minuten ein und wird nach drei bis vier Stunden wieder abgebaut. Bei dauerhaftem Cannabis-Konsum reichert sich das THC im Körper an und kann nach Tagen und Wochen noch im Blut nachgewiesen werden.
Fazit des Lasiportals:
Wer sich unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen hinters Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich sondern auch andere. Deshalb gilt, Hände weg von berauschenden Mittel während der Fahrt.
Weitere Infos aus dem Lasiportal:
Alkohol und Drogen am Lkw-Steuer . . . – LasiPortal
Bundestag setzt THC-Grenzwert im Straßenverkehr auf 3,5 Nanogramm (fuldaerzeitung.de)
Quelle: Fuldaer Zeitung
Bundestag beschließt Grenzwert für Cannabis am Steuer (verkehrsrundschau.de)
Quelle: Verkehrsrundschau