„de – minimis“ – BMDV legt Förderprogramm auf
BAG – jetzt BALM – ist Ansprechpartner und zuständig.
DE-MINIMIS ist seit vielen Jahren für Unternehmen eine willkommene finanzielle Unterstützung. Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden solche Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Dabei wird insbesondere auch die Verkehrssicherheit einen der Schwerpunkte gesehen.
Der Begriff de-minimis-Regel stammt aus dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Um den Wettbewerb innerhalb der EU-Staaten und auch übergreifend nicht zu verfälschen, haben staatliche Hilfen und Subventionen an Unternehmen grundsätzlich zu unterbleiben. Die Formulierung ´grundsätzlich´ lässt Ausnahmen zu, und dafür steht die Bezeichnung de-minimis als Förderprogramm im speziellen Fall.
Und was heißt de-minimis wörtlich übersetzt – Lasiportal hat recherchiert:
Der Begriff bedeutet soviel wie „Kleine Dinge“ oder „Dinge von geringer Bedeutung“, auf die kein Rechtsstaat Rücksicht nimmt.
Das EU-Recht lässt da Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot zu. Das gilt insbesondere für Förderungen, deren Höhe so gering ist, dass eine spürbare Verzerrung des Wettbewerbs ausgeschlossen werden kann. Diese so genannten de-minimis-Beihilfen müssen weder bei der EU-Kommission angemeldet noch ge- nehmigt werden und können z. B. in Form von Zuschüssen, Bürgschaften oder zinsverbilligten Darlehen gewährt werden
Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob diese durch den Bund, das Land, den Kreis oder die Kommune gewährt werden.
Konkretes Beispiel:
Seit Januar 2021 unterstützt die Bundesregierung die Anschaffung von fabrikneuen Lkw , die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllen oder elektro- bzw. wasserstoffbetrieben sind, wenn gleichzeitig ein alter Lkw der Abgasstufen Euro 0 bis Euro V/EEV verschrottet wird mit bis zu 15.000 Euro – eine höchst interessante Investition für innovative Unternehmen.
Auch Fahrer-Assistenzsysteme (bspw. Abbiegeassistenten), die natürlich meist zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dienen, werden durch die de-minimis-Beihilfen unterstützt.
Förderprogramm für Unternehmen des Güterkraftverkehrs
Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), 34 50672 Köln
De-minimis
Quelle:, Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM ), 34 50672 Köln
Programmbeschreibung – Mobilität/Förderung
Quelle: BMDV, Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), 10 115 Berlin