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Drängler

Drängler gefährden durch ihr sehr dichtes Auffahren die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr. Foto: Archiv

Drängler, die den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug erheblich unterschreiten, gefährden durch ihre Fahrweise die Verkehrssicherheit im besonderen Maße.

München – Aber nicht nur das dichte Auffahren ist gefährlich, es ist für den Vorrausfahrenden zudem auch noch nervig und unter Umständen eine psychische Belastung. Denn es entsteht ein ungutes Gefühl, sobald im Rückspiegel von dem nachfolgenden Fahrzeug kein Nummernschild oder Scheinwerfer mehr zu erkennen sind. Wer so dicht auffährt, bringt nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

Dabei ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) der Abstand im § 4 StVO gesetzlich geregelt. Im Absatz 1 Satz 1 heißt es dazu:

  • Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Was bedeutet das beim Fahren im Straßenverkehr?
Der Abstand zum Vorrausfahrenden muss so groß sein, dass der Nachfolgende ohne Aufzufahren noch rechtzeitig anhalten kann, wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.

Wie halte ich beim Fahren genügend Abstand ein?
Hierzu gibt es auch ohne Abstandsfahrassistenten zwei hilfreiche Möglichkeiten. Eine davon nennt sich halber Tachoabstand. Wird zum Beispiel eine Geschwindigkeit von 100 km/h gefahren, würden als halber Tachoabstand 50 Meter Abstand zum Vorausfahrenden genügen. Die Leitpfosten am Fahrbahnrand stehen in der Regel 50 Meter auseinander und dienen somit als einen guten Anhaltspunkt.
Oder die zweite Variante wäre die 2 Sekunden-Regel. Als Fahrzeugführer merkt man sich einen markanten Punkt, zum Beispiel eine Brücke oder einen Baum. Sobald der Vorausfahrende an diesem Punkt vorbeigefahren ist, sollte es mindestens 2 Sekunden dauern, bis man selbst den Fixpunkt passiert hat.
Ein weiteres Hilfsmittel für die Fahrerin oder den Fahrer sind im Fahrzeug eingebaute Abstandswarnsysteme. Dieser Fahrassistenten warnen akustisch oder durch ein Warnzeichen im Display den Fahrzeugführer vor zu geringem Sicherheitsabstand. Andere Assistenten wie zum Beispiel das ACC-System messen mit Radartechnik und bremsen automatisch bei zu geringer Distanz das Fahrzeug selbstständig ab. Wie der ADAC dazu berichtet, ist trotz der Technik jeder, der hinter dem Steuer sitzt, verantwortlich für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes.
An einer Abstandsmesskontrollstelle wird die Geschwindigkeit und gleichzeitig der Abstand gemessen. Die Kontrollstelle wird exakt vermessen. Bei einer Unterschreitung des Sicherheitsabstandes nimmt eine Videokamera das betreffende Fahrzeug als auch das Kennzeichen auf. Die Kamera muss mindestens in einer Höhe von drei Meter aufgestellt sein und die sichtfreie, gerade Mindeststrecke eine Länge von 300 Meter betragen.
Die Polizei kann auch Abstandsmessungen mit speziell dafür ausgerüsteten Streifenwagen, sogenannten ProVida-Fahrzeugen, im fließenden Verkehr durchführen.

Mit welchen Sanktionen muss ein Fahrer bei einem Verstoße zu rechnen?

Bei einem geringen Abstandsverstoß wird ein Bußgeld fällig. Hält jedoch der Fahrzeugführer nur einen extrem kurzen Abstand zu Vorausfahrenden ein und drängelt über eine längere Fahrtstrecke, könnte unter Umständen der Straftatbestand der Nötigung im Straßenverkehr erfüllt sein.

 

Straftaten bei geltenden Abstandsverstößen
 
Bußgeld* Punkte Fahrverbot
bei unter 80 km/h ohne Gefährdung 25 €
mit Gefährdung 30 €
mit Sachbeschädigung 35 €
bei über 80 km/h mit weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowerts 75 € 1
… 4/10 … 100 € 1
… 3/10 … 160 € 1
… 2/10 … 240 € 1
… 1/10 … 320 € 1
bei über 100 km/h mit weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowerts 75 € 1
… 4/10 … 100 € 1
… 3/10 … 160 € 2 1 Monat
… 2/10 … 240 € 2 2 Monate
… 1/10 … 320 € 2 3 Monate
bei über 130 km/h mit weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowerts 100 € 1
… 4/10 … 180 € 1
… 3/10 … 240 € 2 1 Monat
… 2/10 … 320 € 2 2 Monate
… 1/10 … 400 € 2 3 Monate
* Das Bußgeld ist zusätzlich mit ca. 28,50 Euro für Auslagen und Gebühren verbunden
 

Quelle: ADAC

Drängler! Was jetzt?

Der ADAC rät hierzu:

  • In erster Linie Ruhe bewahren!
  • Lassen Sie nicht provozieren.
  • Bei einem Überholvorgang immer den rückwärtigen Verkehr im Blick behalten. Sollte sich ein Fahrzeug schnell von hinten annähern, dann gegebenenfalls auf das Überholen verzichten.

 

Weitere Infos im Lasi-Portal:

LKW-Abstands-Kontrollen – LasiPortal

 

Abstandsmessung auf der Autobahn: Strafen und Bußgelder für Drängelnde

Quelle: ADAC

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