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E-Rechnungspflicht

Übergangfristen E-Rechnungen für B2B-Geschäfte in Deutschland, Quelle: IHK-Hannover

E-Rechnungen werden ab dem 1. Januar 2025 Pflicht

Hannover – Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen zumindest empfangen können. Der Versand der E-Rechnungen wird schrittweise bis zum 31 12. 2027 eingeführt, teilt die IHK-Hannover auf ihrer Webseite mit.

Betroffen von der Neuerung sind inländische Unternehmen und auch der Leistungsempfänger muss einen Firmensitz im Inland haben. Für Firmen, die ihren Sitz nicht im Inland haben, besteht keine Ausstellungspflicht. Die E-Rechnungspflicht stellt gerade klein- und mittelständische Unternehmen in allen Branchen vor Herausforderungen, auch in Bezug auf die technische Umsetzung. Sie bietet aber gleichzeitig die Chance zur Digitalisierung und Modernisierung im Bereich der Buchhaltung und der Verarbeitung von E-Rechnungen.
Wurde bisher eine Rechnung im PDF-Format versandt, darf dieses Format nach der neuen Regelung nur noch währende ein Übergangsfrist, die bis zum 31.12.2027 gilt, verwendet werden. Das erforderliche neue Format nennt sich XML-Format. Mit diesem System können Rechnungsdaten ohne Medienbuch direkt in verarbeitende Systeme importiert werden. Das XML-Format ist für das menschliche Auge nicht lesbar, kann aber mit Hilfe eines Visualisierungsprogramm sichtbar gemacht werden. Die Rechnungen müssen ab 2025 maschinell lesbar sein.
Auf der Internetseite von „www.Steuertipps.de“ wird in 8 Schritten die richtige und frühzeitige Vorbereitung für Unternehmen beschrieben

  1. Informationen über die Anforderungen einholen: Dazu gehört vor allem das Verstehen der gesetzlichen Vorgaben und technischen Spezifikationen für E-Rechnungen, wie sie in der Europäischen Norm EN 16931 definiert sind.
  2. Das richtige Format wählen: Unternehmer sollten sicherstellen, dass ihre E-Rechnungen in einem akzeptierten Format wie ZUGFeRD 2.x oder XRechnung ausgestellt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
  3. Prozesse optimieren: Interne Prozesse sollten angepasst werden, um die elektronische Rechnungsstellung und Rechnungsverarbeitung zu integrieren. Dies kann die Effizienz steigern und Kosten senken.
  4. Technologie-Upgrade: Unternehmen sollten rechtzeitig in die notwendige Technologie und Software investieren, um E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und versenden zu können.
  5. Schulung der Mitarbeiter: Mitarbeitende sollten frühzeitig im Umgang mit den neuen Systemen und Prozessen geschult werden.
  6. System testen: Durch frühzeitige Tests sollte sichergestellt werden, dass alles reibungslos funktioniert, bevor die gesetzliche Verpflichtung in Kraft tritt.
  7. Übergangsfristen nutzen: Kleinere Unternehmen können von den Übergangsfristen Gebrauch machen, um sich schrittweise auf die vollständige Umstellung vorzubereiten.
  8. Professionelle Unterstützung holen: Steuerberater oder IT-Spezialisten können den Übergang erleichtern.

 

E-Rechnungspflicht in Deutschland: Was Unternehmen wissen müssen

Quelle: IHK-Hannover

E-Rechnung für Unternehmer ab 2025

Quelle: Steuertipps.de

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