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Kontrollpflicht der Fahrerlaubnis für Fuhrpark- und Verkehrsleiter

Kontrolle der Fahrerlaubnis ist eine der wichtigsten Kontrollpflichten im Unternehmen.

Trotzdem haben dies nicht alle stets im Blick.

Wird der Fahrer  bei  einer  Fahrzeugkontrolle  erwischt, macht er sich laut Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz strafbar und sollte seinen Arbeitgeber über den Vorfall informieren. Abhängig vom jeweiligen Arbeitsvertrag ist er dazu sogar verpflichtet. Auch der Halter eines Kraftfahrzeugs macht sich strafbar, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand den Lkw führt, der die dazu erforderliche  Fahrerlaubnis  nicht  hat.  Wobei es genügt, wenn er fahrlässig handelt.

Wichtig ist auch, dass der Fahrzeughalter regelmäßig kontrolliert, ob der Fahrer noch im Besitz seines Führerscheins ist.

>> FUMO® Scan – Rechtssichere, elektronische Führerscheinkontrolle mit Echtheitsprüfung

Quelle: FUMO Solutions GmbH – Lerchenbergstraße 27
89160 Dornstadt; www.fumo-solutions.com/de

Arbeitsplatz LKW geht nicht ohne gültige Fahrerlaubnis – Fahrer und Halter sind verantwortlich.

 

Fahrer brauchen Fahrerlaubnis

Führerschein gehört zum öffentlichen Straßenverkehr.

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  • ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeuges kraft Gesetz verboten ist;
  • ebenso der Halter eines Kraftfahrzeuges, der anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Gerade im Güterverkehr bei der Vielschichtigkeit der Fahrzeugklassen stellen Polizeibeamte im Rahmen von Kontrollen immer wieder fest, dass die vorgelegte Fahrerlaubnis (Führerschein) nicht zur geführten Fahrzeugklasse passt. Da ist äußerste Vorsicht geboten. Ein derartiges Delikt – als Dauerdelikt ausgelegt – kann erhebliche Folgen nach sich ziehen.

Passt die Fahrerlaubnis zum Fahrzeug ?
Wer darf bei welchem Fahrzeug ans Steuer ?
Diese Fragen lassen sich in manchen Fällen selbst mit einem Blick in den Führerschein nicht so einfach beantworten. Aufgrund der Vielfalt der Fahrzeugarten, der altersbedingten Unterschiede und der im Laufe von Jahrzehnten immer wieder neu aufgelegten Führerscheindokumente fehlt oft der Durchblick. Selbst Kontrollbeamte müssen häufig einen Datenabgleich mit der zuständigen Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) oder gar dem KBA Flensburg durchführen.

Eine kostenlos App der DEKRA hilft weiter.

Lasiportal hat ermittelt, dass mit Stand 01.01.2019 mehr als 40 Millionen Bundesbürger im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw sind (aktuell Klasse B); 3,5 Millionen deutsche Berufskraftfahrer haben in ihrem Führerschein die Kennziffer 95 vermerkt.

>> Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Quelle: BMVI – Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin

 

 

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