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Fernfahrerstammtisch im „Wintermodus“

Polizei in Osthessen lädt Fernfahrer zum Jahresende ein !

Fuldaer Polizisten laden Fernfahrerinnen und Fernfahrer zum Jahresabschluß in die MAXI-Raststätte Mücke, Homberg/Ohm ein.

Verkehrssicherheit hat gerade im Winter einen hohen Stellenwert. Neben den standardisierten Vorbeuge- und Vorsichtsmaßnahmen wie

  • winterfeste Bereifung (Schneeketten oder Anfahrhilfen mitführen),
  • Frostschutz für Kühlwasser und Scheibenwaschanlage überprüfen,
  • Türschlossenteiser, Scheibendefroster an Bord haben,
  • Scheinwerfer und Leuchten überprüfen und einstellen lassen,
  • Besen zum Abkehren der Dachlasten etc mitführen,
  • im Bedarfsfall Autohöfe, Frachthöfe und Parkplätze anfahren, wo Schnee- und Eisfreigerüste zur Verfügung stehen,

wird das Polizeipräsidium Osthessen zum Jahresabschluß auf dem `MAXI-Autohof` in Homberg/Mücke an der A 5 mit den Fernfahrern noch einmal ins Gespräch kommen.

Mittwoch, 04.12.2024 in der Zeit von 18.00 bis 20:00 Uhr

Laut Straßenverkehrszulassungsordnung müssen Fahrzeuge besondere Winterausrüstung – besonders bei Reifen und Scheibenwischanlage – vorweisen. Bei Nutzfahrzeugen die gefährliche Güter transportieren, ist zu beachten, dass diese ab einer Sichtweite von unter 50 Metern bei Schneeglätte oder Glatteis schnellstmöglich einen Parkplatz anfahren müssen. Erst wenn sich die Wetterlage entspannt, dürfen die Fahrer weiterfahren. Um als Fuhrpark-Leiter und Unternehmer nicht in der Haftung zu stehen, sollten sie vor jeder Wintersaison schriftlich darauf hinweisen.

Die Profiltiefe ist in Deutschland mit mindestens 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Der ADAC empfiehlt im Winter jedoch eine Profiltiefe von 4 Millimetern. Dieses sollte jetzt überprüft werden. Denn kommt es zu einem Unfall bei Schnee und Eis, gehen Gerichte bei Mindestprofiltiefe häufig von einer mangelhaften Bereifung aus, weil sie nicht an die Witterung angepasst ist. Unternehmer tragen dann eine Teilschuld.

Die Scheibenwischanlagen im Fuhrpark sollten über genügend Frostschutz- und Reinigungsmittel verfügen. Bei Lkw und Transportern müssen die Dächer vor Fahrtbeginn von Schnee und Eis befreit werden.

>> Winterreifenpflicht
Quelle: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, 70372 Stuttgart

>> Gute Fahrt bei Wind und Wetter
Quelle: Lasiportal

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