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Flurförderzeuge – Fahrer und Ladungssicherungs-Schulungen

Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern – DGUV Information 208-059

Die DGUV Information 208-059 „Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern“ wendet sich an Unternehmer, die Teleskopstapler betreiben oder vermieten, an Bedienerinnen und Bediener sowie an Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal. Sie soll dem genannten Personenkreis helfen, Teleskopstapler und deren Anbaugeräte sicher zu betreiben und in einem sicheren Zustand zu halten.

>> Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab September 2023 – Ausgabedatum: 2023.06

Quelle: DGUV; dguv.de

 

DGUV Information 208-031 – Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast (DGUV Information 208-031)

Mai 2020 | Rechtsgrundlage für die Verwendung von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen ist Ziffer 2.4 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit TRBS 2121-4 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln. Danach hat das Heben von Personen nur mit für diesen Zweck vorgesehenen Arbeitsmitteln und Zusatzausrüstungen zu erfolgen. Ausnahmsweise ist das Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln, z.B. mit Flurförderzeugen (Gegengewichtstapler (Gabelstapler), Schubmaststapler, Regalstapler, Dreiseitenstapler und Regalflurförderzeugen) zulässig, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen werden, welche die Sicherheit gewährleisten. Derartige geeignete Maßnahmen werden in dieser Information beschrieben.

>> DGUV Information 208-031

>> Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen (pdf)

Quelle: DGUV; dguv.de

 

Sind Ladungssicherungsschulungen notwendig für Fahrer von Flurförderzeugen ?

1. Allgemeines zur Ausbildung von Fahrern für Flurförderzeuge

Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für die Ausbildung?

Flurförderzeuge sind individuelle Spezialfahrzeuge

Flurförderzeuge sind individuelle Spezialfahrzeug

Flurförderzeuge sind individuelle Spezialfahrzeuge und bedürfen einer Zusatzausbildung sowie einer schriftlichen und praktischen Prüfung gemäß der DGUV-G 308- 001, sowie der schriftlichen Fahrbeauftragung vom Ausbilder und dem betrieblich Verantwortlichen nach § 7 DGUV-V 68.

Vor der Ausbildung zum Fahrer/in von Flurförderzeugen, ist eine Eignungsprüfung des Auszubildenden durchzuführen, hier sind zu berücksichtigen die psychische sowie die gesundheitliche Verfassung des Auszubildenden, sowie dessen Alter min. 18 Jahre.

Weitere Merkmale bei der Eignungsprüfung die in Betracht zu ziehen sind, bilden sich aus  Charakter, Leistungsfähigkeit, Erfahrungen und den sozialen Verhaltensweisen des Auszubildenden

Weitere Hilfsmittel zur Beurteilung der Fahreignung können sein, die Vorsorgeuntersuchung G25, sowie die Beratung durch die Fachkraft für Arbeitsschutz, den Betriebsärzten und den Berufsgenossenschaften.

Flurförderzeuge die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen unterliegen der Straßenverkehrszulassungsordnung und der Fahrerlaubnisverordnung .

In der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge DGUV-V 68 nach § 11, § 17 und § 24 wird bestimmt, das auch das Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen, sowie das Befahren von leeren und beladenen Anhänger und diese zu verbringen, zum Tätigkeitsfeld des Fahrers von Flurförderzeugen gehören.

Sind hier grundlegende Ladungssicherungskenntnisse für Flurförderzeugfahrer notwendig ?

Durch ihre Tätigkeit wirken Sie aktiv im Ladungsprozess mit und sind somit beteiligt bei der Verladung und Lastverteilung von Gütern auf Kraftfahrzeugen.

Ist es notwendig Flurförderzeugfahrern eine Teilnahme an einer anerkannten Ladungssicherungs-
schulung zu ermöglichen, damit Sie den Anforderngen der Ladungssicherungsvorschriften genügen,
und Sie damit in der Lage sind Ladungsfehler zu erkennen und zu vermeiden?

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Welche Flurförderzeugtypen gibt es ?

>> Lastverteilungsplan
Quelle: Lasiportal

Eine betriebliche Weiterentwicklung kann nur stattfinden , wenn alle Mitarbeiter weitergebildet werden und man somit einen Qualitätsmaßstab hat.

Der Unternehmer hat bei Fahrern von Flurförderzeugen, deren  Sachkunde zu überprüfen und er trägt für die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften, den Grundsätzen und anerkannten Regeln der Technik, in seinem Betrieb die Gesamtverantwortung.

>> Merkblatt Verantwortlichkeiten für die Ladungssicherung
Quelle: BGL; bgl-ev.de

2. Allgemeine Anforderungen an den Ausbilder für Flurförderzeugen

Wer als Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen tätig werden kann, legt die DGUV-V 68 in den Durchführungsbestimmungen zu § 7 Abs. 1 fest, sowie wer die Qualifikation erfüllt, gemäß Abschnitt 5 dem DGUV-G 308- 001.

Als Ausbilder für Flurförderzeuge kann tätig werden, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und
Erfahrung ausreichende Kenntnisse  auf dem Gebiet Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Regeln, Informationen
und Grundsätzen sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik vertraut ist und mindestens
folgende Anforderungen erfüllt.

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Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge DGUV-V 68

⏩ 24 Jahre alt

⏩ 2 Jahre Erfahrung im Umgang mit oder Einsatz von Flurförderzeugen

⏩ erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen

⏩Meister oder mindestens 4- jährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion

⏩ erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Ausbilder von Flurförderzeug- Fahrern.

Der Ausbilder darf nur auf den Flurförderzeugtypen ausbilden, auf denen er auch ausgebildet wurde und für die er eine Fahrberechtigung  besitzt (siehe Ausbildungsstufe 1-3 in dem DGUV-G 308-001).

>> Personenzertifizierungsprogramm (AFFZ)
Quelle: DGUV; dguv.de

>> Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsgebiet Flurförderzeuge
Quelle: BGHW; bghw.de

>> zu allen Themen der Ladungssicherung
Quelle: Lasiportal

3. Bauarten von Flurförderzeugen

Welche Flurförderzeugtypen gibt es, was ist zu beachten?

⏩ Mitgänger Flurförderzeuge

⏩ Hochhubwagen mit Führerstand

⏩ Gabelstapler mit Gegengewicht

⏩ Schubmaststapler

⏩ Querstapler

⏩ Mehrwegestapler

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Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen

⏩ Mitnahmestapler

⏩ Containerstapler

⏩ Teleskopstapler

⏩ weitere Spezialstapler

Bei der Anschaffung  von neuen Flurförderzeugen, müssen diese eine CE- Kennzeichnung besitzen und für diese Fahrzeuge eine schriftliche EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG vorliegen.

Aus der CE- Kennzeichnung geht hervor das der Herstellers oder dessen Beauftragten die EG- Richtlinien einhält, in der EG- Konformitätserklärung sind die betreffenden EG- Richtlinien aufgeführt.

Weiterhin müssen an Flurförderzeugen ein Fabrikschild ( Typenschild ), ein Traglastschild, sowie ein Lastschwerpunktschild angebracht sein, bei Umbau von Anbaugeräten an Flurförderzeugen können noch weitere Diagrammschilder notwendig sein, wenn der Lastschwerpunkt  und  die Nenntragfähigkeit des Fahrzeugs sich verändern, so muss Traglast und Lastschwerpunkt  neu berechnet werden.

Flurförderzeuge und deren Anbaugeräte sind Arbeitsmittel und müssen, bei in Verkehr bringen,  nach der Instandsetzung, sowie in
bestimmten Abständen auf die Betriebssicherheit geprüft werden nach § 37 DGUV-V 68

 

4. Rechtliche Grundlagen

Welche Vorschriften und Gesetze sind in Betracht zu ziehen?

  • Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG )
  • Arbeitsstättenverordnung ( ArbStättV )
  • Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV )

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    Rechtlichen Bestimmungen für Fahrer von Flurförderzeugen

  • Produktsicherheitsgesetz ( ProdSG )
  • Straßenverkehrsgesetz ( StVG )
  • Fahrerlaubnisverordnung ( FeV )
  • Straßenverkehrsordnung ( StVO )
  • Straßenverkehrszulassungsordnung ( StVZO )
  • Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV ) mit TRGS 554
  • Dieselmotorenemissionen ( DME )
  • DGUV-V 1 Grundsätze der Prävention
  • DGUV-V 68 Flurförderzeuge
  • DGUV-V 70 Fahrzeuge
  • DGUV-V 79 Verwendung von Flüssiggas
  • DGUV-R 109- 008 Fahrzeug-Instandhaltung
  • DGUV-R 108- 006 Ladebrücken und fahrbare Rampen
  • DGUV-R 108- 007 Lagereinrichtungen und -Geräte
  • DGUV-G 100- 500 Betreiben von Arbeitsmittel nicht
  • DGUV-G 308- 001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand
  • DIN 15172 Kraftbetriebene Flurförderzeuge, Schlepper und schleppende Flurförderzeuge,
  • DIN 18225 Industriebau, Verkehrswege in Industriebauten
  • DIN 12195 Teil 1-3 Ladungssicherung im Straßenverkehr
  • VDI 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
  • VDI 2198 Typenblätter für Flurförderzeuge
  • VDI 2398 Zulassung von Gabelstaplern im öffentlichen Straßenverkehr
  • VDI 3313 Fahrausweis für motorkraftbetriebene Flurförderzeuge im innerbetrieblichen Werkverkehr mit Sicherheitshinweisen für Fahrer/innen
  • VDI 3318 Befahren von Lastenaufzügen mit Flurförderzeugen
  • VDI 3568 Maßnahmen und Werkstatteinrichtungen zur Instandhaltung von Flurförderzeugen

    Mess,Norbert

    Norbert Meß – Berater im Lasiportal

 

Der Lasiberater ID 1695 Norbert Meß dankt der Firma HSR-Gabelstaplerzentrum Münster, für Ihre Unterstützung.

Lasiportal dankt dem Dozenten und Berater Norbert Meß für die zur Verfügungstellung dieser Ausarbeitung.

 

Eine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Hinweise, Bemerkungen, Kritik sind natürlich erwünscht!
>> Lasiportal Kontakt-Mail

Norbert Meß, können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen:
>> Berater im Lasiportal ID 1695

 

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