Förderfrist bis 1. September 2025

Fördermittel für Lkw-Ausbildung, Antragsfrist läuft bei der BALM am 1. September 2025 ab. (Foto: Archiv)
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hält seit dem 8 Juli 2025 Fördermittel für die Lkw-Ausbildung bereit. Die Anmeldefrist endet schon am 1. September 2025.
Köln – Der Antrag auf die Förderung läuft schon seit dem 8. Juli 2025. Wie aus dem Newsletter von der Verkehrsrundschau zu entnehmen ist, sind schon gleich am ersten Tag über 400 Anträge bei der BALM eingegangen. Das Förderprogramm wurde für die Ausbildung von betrieblichen Berufskraftfahrern, die im Güterverkehr schwere Nutzfahrzeuge fahren, aufgelegt.
Der BALM ist es, trotzdem der Bundeshaushalt 2025 noch nicht verabschiedet wurde, gelungen, dass schon vorab die Fördermittel zur vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung gestellt werden konnten.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hatte ebenfalls auf die vorzeitige Freigabe der Mittel gedrängt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Fördergelder in Anspruch genommen und Ausbildungsverträge unterzeichnet werden können.
Was fördert das BALM im Programm „Ausbildung“ 2025?
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen, die Berufskraftfahrer oder -fahrerinnen betriebsintern ausbilden. Der Zuschuss erfolgt als Anteilsfinanzierung.
Förderhöhe je nach Unternehmensgröße:
Kleinst- und kleine Unternehmen: bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,
Mittlere Unternehmen: bis zu 60 Prozent,
Große Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Maximal sind 3 Millionen Euro pro Unternehmen und Ausbildungsvorhaben möglich.
Pauschalbeträge für die Lkw-Fahrerausbildung
Die zuwendungsfähigen Kosten werden pauschal festgelgt. Bei einer dreijährigen Ausbildung zum Berufskraftfahrer gelten folgende Werte:
Ausbildungsjahr: 21.700 Euro
Ausbildungsjahr: 15.200 Euro
Ausbildungsjahr: 13.100 Euro
Gesamtsumme: 50.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis
Bei kürzeren Ausbildungszeiten verringert sich der Pauschalbetrag jeweils am Ende des Ausbildungsverhältnisses um die weggefallenen Ausbildungsmonate.
Mehr Infos zur Förderung 2025 und Antragsstellung hier auf der Seite des BALM
Das BALM weist in seinen FAQ zu der Förderung darauf hin, dass die Formulare und erforderlichen Anlagen sorgfältig ausgefüllt werden müssen und daher die jeweiligen Ausfüllanleitungen zu beachten sind. Vorzeitig ohne Abschluss beendete Ausbildungsverhältnisse werden nicht gefördert, bisher geleistete Zuwendungen kann das Amt in dem Fall bis zur vollen Höhe zurückfordern.
BALM-Förderung 2025: Lkw-Ausbildung startet mit über 400 Anträgen
Quelle: Newsletter-Verkehrsrundschau








