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Gefälschte Spanngurte: Warum der Blick aufs Etikett heute nicht mehr genügt

KI-generiertes Symbolbild mit typischen Auffälligkeiten an den Zurrgurt-Etiketten: (1) unzulässige CE-Kennzeichnung auf einem Zurrmittel, (2) rotes Etikett – nicht normkonform, (3) gelbes Etikett – nicht normkonform, (4) unlesbares Etikett mit fragwürdigem GS-Stempel und fehlender LC-Angabe – sofort ablegen.

 

 

Zurrgurte mit kopierten Etiketten, unrechtmäßig angebrachten Prüfzeichen und Bruchkräften weit unter der Kennzeichnung sind kein Phänomen der Vergangenheit. Testkäufe von Fachverbänden und Prüfungen der Marktüberwachung zeigen: Der Online-Handel spült weiterhin Zurrmittel auf den deutschen Markt, die die DIN EN 12195-2 klar verfehlen – und die man mit dem bloßen Auge nicht als mangelhaft erkennt.

 

 

Testkäufe bei Temu: Haken bogen sich vor Erreichen der LC auf

Den derzeit deutlichsten Befund lieferte der Fachverband Seile und Anschlagmittel e.V. (FSA) aus Düsseldorf. Der Verband kaufte über die chinesische Online-Plattform Temu Zurrgurte und Schlaufenbänder ein und unterzog sie einer eingehenden Prüfung. Das Ergebnis fiel bei den Zurrgurten in mehreren Punkten gleichzeitig negativ aus:

  • deutliche Unterfestigkeit der Systeme im direkten Zug,
  • Profilhaken, die sich bereits vor Erreichen der zulässigen Zugkraft (Lashing Capacity, LC) aufbogen,
  • Verformung und Versagen von Bauteilen,
  • ein Sperrschieber, der sich im Handhebeltest unzulässig verformte,
  • eine unzulässig angebrachte CE-Kennzeichnung,
  • missachtete Kennzeichnungsvorschriften auf den Etiketten.

Noch drastischer war das Bild bei den Schlaufenbändern: Statt der laut Bestellbestätigung eines 2-t-Schlaufenbandes erforderlichen Bruchkraft von 14,0 t erreichten die Prüfmuster lediglich 3,2 bis 3,6 t. Der FSA betont ausdrücklich, dass die technischen Mängel mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen sind, und spricht von erheblichen Risiken für Leib und Leben der Anwender. Der Verband schaltete die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Marktüberwachungsbehörde ein und forderte die Plattformen auf, die Einhaltung europäischer Sicherheitsstandards sicherzustellen.1 Aufgriff in der Lasi-Fachszene bei Michael Girbes.2

 

42 Prozent durchgefallen – und alle mit GS-Zeichen

Dass das Problem nicht auf Direktimporte aus Asien beschränkt ist, belegt eine Aktion des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV). Im vierten Quartal 2022 entnahm die Behörde im sachsen-anhaltischen Einzelhandel 19 Zurrgurte unterschiedlicher Typen – einteilige und zweiteilige Ausführungen mit Ratsche – und ließ sie von einer durch die Deutsche Akkreditierungsstelle akkreditierten Stelle nach DIN EN 12195-2 prüfen. Geprüft wurden unter anderem die Zugprüfung von Gurtbändern, die Prüfung des gesamten Zurrgurtes und die Festigkeitsprüfung über den Ratschengriff.

Acht der 19 Zurrgurte – also 42 Prozent – bestanden die Laborprüfungen nicht. Besonders brisant: Genau diese acht Gurte trugen ein GS-Zeichen, also das Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“. Das LAV unterrichtete die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik sowie die betroffene GS-Stelle und forderte diese auf zu prüfen, ob die GS-Zeichen entzogen werden müssen.3

Das Fazit für die Praxis ist unbequem: Ein GS-Zeichen auf dem Etikett ist ein Indiz, aber kein Beweis. Der FSA hatte bereits früher genau das kritisiert – „auf GS-Zeichen ist vielfach kein Verlass“.4

 

Prüfzeichen-Missbrauch: die Warnlisten füllen sich

Wer wissen will, wie verbreitet der Zeichenmissbrauch bei Zurrmitteln ist, findet die Antwort in den öffentlichen Warnlisten der Prüfstellen. Die fortlaufend gepflegte Liste nicht zertifizierter Produkte von TÜV SÜD führt gleich mehrere Zurrgurt-Positionen – darunter einen Eintrag, der ausdrücklich als „Gefälschtes Produkt“ gekennzeichnet ist, sowie eine Reihe von Fällen, in denen das GS- oder das TÜV-SÜD-Prüfzeichen unrechtmäßig auf Zurrgurten, Spannbändern und Ratschen-Spanngurt-Sets angebracht wurde.5

Parallel führt DGUV Test seine „Schwarze Liste“ über entzogene und gefälschte Zertifikate sowie nicht zertifizierte Produkte. Auch dort finden sich Zurrgurte mit gefälschtem GS-Zeichen, Herstellerangabe: keine, Hersteller unbekannt, China.6 Die zentrale Veröffentlichung von Fällen des GS-Zeichenmissbrauchs ist im Produktsicherheitsgesetz vorgesehen und erfolgt in einer Datenbank der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.7

Hinzu kommen Meldungen im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate. In den Meldelisten taucht unter anderem ein Ratschengurt der Marke FERRO TOOLS auf, bei dem die Bewertung lautet, das Produkt entspreche weder der Produktsicherheitsverordnung noch der europäischen Norm EN 12195-2, die Gurte könnten leicht reißen.8 Insgesamt hat Safety Gate 2025 mit 4.671 Warnmeldungen einen Höchststand seit dem Start des Systems im Jahr 2003 erreicht.9

 

Plagiat oder einfach normwidrig? Eine wichtige Unterscheidung

In der Diskussion werden zwei Dinge gern vermischt, die fachlich getrennt zu betrachten sind:

Das echte Plagiat. Hier werden Etiketten, Piktogramme und teils komplette Gebrauchsanleitungen namhafter Hersteller kopiert – unter Verletzung von Urheberrechten. Der klassische, viel zitierte Fall ist die Warnung der Wistra GmbH vor Nachbauten ihrer Zurrgurte, deren Etiketten dreiste Kopien waren.10 11

Die normwidrige Billigware. Hier wird keine Marke kopiert, aber mit der Norm-Nummer DIN EN 12195-2, einem GS- oder gar einem CE-Zeichen geworben, ohne dass das Produkt die Anforderungen erfüllt. Die Bruchlasten liegen erheblich unter den aufgedruckten Angaben.12

Für den Anwender ist der Unterschied im Ergebnis unerheblich: In beiden Fällen liegt die real verfügbare Zurrkraft unter dem, was auf dem Etikett steht – und damit unter dem, was in die Berechnung der Ladungssicherung eingegangen ist.

 

Praxis-Checkliste: Woran Sie einen zweifelhaften Gurt erkennen

  • CE-Zeichen auf dem Zurrgurt? Klares Warnsignal. Für Zurrmittel zur Ladungssicherung existiert keine EU-Harmonisierungsrichtlinie, die eine CE-Kennzeichnung fordert – ein CE-Zeichen darf dort nicht stehen.13 14
  • Etikettfarbe prüfen. Rote oder gelbe Kennzeichnungsetiketten sind nicht normkonform; solche Gurte sind als ablegereif zu betrachten (ebd.). Bei Gurten aus Polyester (der häufigste Standard) sind sie beispielsweise blau.
  • GS-Zeichen gegenprüfen. Das Zeichen ist bei der ausstellenden Stelle nachprüfbar – und die Warnlisten von TÜV SÜD, TÜV Rheinland, DGUV Test und BAuA sind vor einer Beschaffungsentscheidung einen Blick wert.
  • Vollständigkeit der Angaben. Fehlt das Kennzeichnungsetikett oder ist es unlesbar, ist der Gurt sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Erforderlich sind unter anderem die eindeutige Identifizierbarkeit des Zurrmittels über Etikett oder Anhänger.15
  • Plausibilität von Preis und Werten. Wer ein 5-t-System zum Preis eines Kaffees bekommt, sollte die LC-Angabe nicht in seine Berechnung übernehmen.
  • Bezugsquelle. Direktversand über Billigplattformen aus Nicht-EU-Ländern ist überdurchschnittlich oft mit unsicheren Produkten verbunden.16

 

Was Unternehmer und Fahrer daraus mitnehmen sollten

Die Verantwortung für einsatzfähige Zurrmittel liegt nicht bei der Plattform, sondern beim Verwender. Wer Zurrgurte beschafft, sollte den Weg über den Fachhandel und Hersteller mit belastbarer Qualitätssicherung gehen, Lieferdokumente und Prüfbescheinigungen archivieren und bei Zweifeln die Marktüberwachungsbehörde einschalten. Und wer bei einer Kontrolle mit einem Gurt angehalten wird, dessen Etikett Angaben trägt, die das Produkt nicht halten kann, wird sich nicht auf den günstigen Einkaufspreis berufen können.

 

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Quellen

1EURO SECURITY: Fachverband warnt vor Onlineplattform Temu – https://euro-security.de/fachverband-warnt-vor-onlineplattform-temu/

2Michael Girbes: Warnung vor gefährlichen Zurrmitteln bei Temu (April 2025) – https://www.michael-girbes.de/warnung-vor-gefaehrlichen-zurrmitteln-bei-temu/

3Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt: Sicherheit von Zurrgurten (April 2023) – https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/LAV_Verbraucherschutz/Arbeitsschutz/produktsicherheit/Sicherheit_von_Zurrgurten_26.04.23.pdf

4FSA-Verband: FSA deckt gravierende Mängel bei Zurrgurten auf – https://www.fsa-verband.de/fsa-deckt-gravierende-maengel-bei-zurrgurten-auf.html

5TÜV SÜD: Liste nicht zertifizierter Produkte – https://www.tuvsud.com/en/customer-hub/ps-cert/misuse-of-quality-marks/list-of-non-certified-products

6DGUV Test: Schwarze Liste – https://www.dguv.de/dguv-test/zert-recherche/missbrauch/index.jsp

7BAuA: GS-Zeichenmissbrauch – https://www.baua.de/DE/Die-BAuA/Aufgaben/Gesetzliche-und-hoheitliche-Aufgaben/Produktsicherheitsgesetz/GS-Zeichen/GS-Zeichen-Missbrauch

8Safety-Gate-Meldeliste, Juni 2025 – https://certifico.com/component/attachments/download/44277

9Europäische Kommission: Safety Gate Report 2025 – https://op.europa.eu/webpub/just/safety-gate-2025-report/en/

10LasiPortal: Gefälschte Zurrgurte auf dem Markt – https://www.lasiportal.de/ladungssicherung/grundwissen/hilfsmittel-der-lasi/zurmittel/gefaelschte-zurrgurte-auf-dem-markt/

11Wistra: Spanngurte – WISTRA warnt vor Plagiaten – https://www.wistra.eu/aktuelles/artikel/spanngurte-wistra-warnt-vor-plagiaten/

12LaSi-verbindet: Zurrmittel-Fälschungen täuschend echt – https://lasi-verbindet.de/zurrmittel-plagiate-taeuschend-echt/

13Berufskraftfahrer-Zeitung: Mythen, Halbwahrheiten und Klarstellungen zu Zurrgurten – https://www.berufskraftfahrer-zeitung.de/ladungssicherung-mythen-halbwahrheiten-und-klarstellungen-zu-zurrgurten/

14KomNet NRW: CE-Kennzeichnung bei Spanngurten – https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/17711

15BGL: Merkblatt Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – https://www.bgl-ev.de/wp-content/uploads/2023/12/Lf-Fahrer-Merkblatt-2023_Dez-finale-Fassung.pdf

16Verbraucherzentrale: Gefährliche Billigware beim Online-Shopping – https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/gefaehrliche-billigware-produktsicherheit-beim-onlineshopping-110386

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