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Gesund und sicher arbeiten

Beraterin des Monats ist Expertin im Arbeitsschutz.

Die DGUV Vorschrift 70 befasst sich mit allen Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge, die den Arbeitnehmern durch ein Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Damit bildet die DGUV 70 eine wichtige Grundlage für die Fahrerunterweisung nach UVV. Diese Unterweisung hat jährlich in jedem Unternehmen mindestens einmal an alle mit dem Fahrzeugbetrieb befassten Mitarbeiter zu erfolgen.

Werden Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten, drohen rechtliche Konsequenzen. Folglich ist es wichtig, dass Fuhrparkverantwortliche mit der DGUV Vorschrift 70 vertraut sind.

Unsere Beraterin des Monats, Simone FAHRION aus Memmingen, sagt es in markanten Versen:

Vor der Fahrt kontrollieren wir den sicheren (Zustand),
damit ein Mangel am Fahrzeug wird (erkannt).

An unübersichtlichen Stellen, hilft uns ein (Kollege),
damit Tore, abgestellte Lasten und Passanten ich nicht (umlege).

Geschwindigkeit je nach Situation, also gegebenenfalls auch (Schritt).
Um Fußverletzungen zu vermeiden: beim Absteigen nutzen wir den (Tritt).

Gefahren lauern an allen Ecken (wohl wahr !)
Braust der Fahrer dann zu schnell,
fliegt die Ladung, gell.
Drum fährt er ganz langsam vor sich hin.
Auch wenn er hat was anderes im Sinn.
Er schnallt sich an, die Tür ist zu,
dann hat er vor seiner Ausbilderin Ruh.

Und wenn es ´gekracht´hat:
Ein Warndreieck aufstellen,
verhindert manche Dellen.

Lasiportal weist auf einige wichtigen Vorschriften der DGUV 70 hin – Unterlassungen/Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet:

  • 33 Benutzung, Eignung von Fahrzeugen
    Fahrzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Sie müssen sich in betriebssicherem Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein.
  •  34 Anweisungen
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die vom Hersteller mitgelieferten Betriebsanleitungen befolgt werden.
  • 46 Rückwärtsfahren und Einweisen
    (1) Der Fahrzeugführer darf nur rückwärtsfahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist, dass Versicherte nicht gefährdet werden; kann dies nicht sichergestellt werden, hat e
  •  57 Prüfung
    (1) Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.

Und das ist die Empfehlung der Beraterin des Monats:
Und sie arbeiten glücklich und zufrieden (d. h. sicher und gesund) bis an Ihr Arbeitsleben-Ende.

>> Gesund und sicher arbeiten
Quelle: Simone Fahrion, 87700 Memmingen

>> DGUV Vorschrift 70
Quelle: BG Verkehr, 22765 Hamburg

>> DGUV – Checkliste
Quelle: RepairFix GmbH, 48155 Münster

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