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Großraum- und Schwertransporte im Visier

Fernfahrerstammtisch startet vor „vollem Haus“ in das Jahr 2019, Polizei und Fachverband erfreut

Große Lasten richtig auf der Ladefläche verteilen – negative Stützlast „hebelt“ die Antriebsachse aus.

über die große Besucherresonanz.

 Polizeibeamte, Mitarbeiter von Genehmigungsbehörden, Kraftfahrer, Fuhrparkleiter und Unternehmer sehen sich im Bereich

ladegutbezogener Sondertransporte täglich mit wechselnden Herausforderungen konfrontiert.

Vor diesem Hintergrund hatte das Stammtischteam des PP Osthessen dieses aktuelle und immer brisante Thema aufgelegt und in den Mittelpunkt der Abendveranstaltung auf dem SVG-Autohof gestellt.

Nahezu 50 Teilnehmer hatten sich im voll besetzten Wintergarten des Rasthauses eingefunden. Neben zahlreichen Fahrern, Disponenten, Fuhrparkleitern und Netzwerkpartnern waren eigens zwei Polizeibeamte aus Zwickau/Sachsen angereist, um sich über die Stammtischarbeit der Hess. Polizei zu informieren.

Eingangs ging der Moderator des Abends, Polizeihauptkommissar Mario Döring, auf die gesetzlichen Vorgaben der StVO und der StVZO sowie einiger DIN-Vorschriften ein. Hierbei verwies er insbesondere auf die Paragraphen 22 StVO und 32 StVZO, wo die Standardwerte der höchst zulässigen Maße und Gewichte der Aufbauten bzw. der Gesamtmasse festgelegt sind.

Jeglicher Transport, der die vorgegebenen Werte in irgendeiner Weise überschreitet, bedarf der Ausnahmegenehmigung. „Da gibt es keine Toleranzen“, so der Referent (siehe § 32, Abs. 8, StVZO).

Ausnahmegenehmigungen wiederum erteilt die zuständige Verwaltungsbehörde. Hier gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Zuständigkeiten. In der Regel ist die für das Unternehmen bzw. für den Ausgangspunkt des Transportes örtliche Behörde zuständig für die Entgegennahme und weitere Bearbeitung des Antrages. Soweit der Transport durch mehrere Bundesländer führt oder gar länderübergreifend in einen anderen EU-Staat geführt wird, sind jeweils übergeordnete Behörden in das Genehmigungsverfahren einzubeziehen.

Allein aus dem Verfahren und den unterschiedlichen Zuständigkeiten ergibt sich die Erkenntnis,  dass die jeweiligen Sachbearbeiter die Durchführung unterschiedlich bewerten und entsprechend voneinander abweichende Genehmigungen und Auflagen erteilen. Diese Erkenntnis aus Dörings täglicher Kontrollpraxis wurde auch von den anwesenden Fahrern und Disponenten bestätigt und beklagt. Ausnahmegenehmigungen sind teils fehlerhaft, auch gefälschte Genehmigungen wurden schon bei Kontrollen festgestellt.

Die teils verschachtelten und miteinander verknüpften Gesetzesvorschriften (29 Abs. 3 und 46 StVO sowie 70 StVZO), die sich mit der Antragstellung und Erteilung befassen, werden nicht immer im Sinne der Vorschrift ausgelegt. Hier ist unbedingt eine Vereinheitlichung anzustreben, so auch die Forderungen der anwesenden Zuhörer. Letztendlich führt das zu mehr Sicherheit auf den Straßen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.

Im weiteren Verlauf zeigte der Referent anhand einiger fehlerhafter Genehmigungen beispielhaft auf, welche Mängel bei Kontrollen festgestellt werden. Falsche Angaben, die bereits bei Antragstellung gemacht werden und/oder inkonsequente Überprüfungen der Angaben durch die Behördensachbearbeiter sind da keine Seltenheit. Auch pauschale Genehmigungen führen immer wieder zu Problemen an der Kontrollstelle. Da die Fahrer dies jedoch in der Regel nicht selbst zu vertreten haben, lässt die Polizei aus Opportunitätsgründen eine Weiterfahrt zu, soweit die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist.

Abschließend gab der Polizist der Bad Hersfelder Autobahnstation noch einige Hinweise zu den Begriffen „unteilbare Ladung, Ladungsüberhang, geöffnetes Heckportal und negative Stützlast“.

Seine Ausführungen weckten reges Interesse, und die Besucher des Stammtischabends bereicherten das Thema noch zusätzlich durch eigene Wortbeiträge.

Im zweiten Teil des Abends berichtete Polizeioberkommissar Harald Schenk über ein Unfallereignis auf der A 5 aus dem vergangenen Jahr, als ein tonnenschwerer Bagger während der Fahrt die Transportfläche eines Tiefladers verlassen hat und auf die Fahrbahn stürzte.

Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass das Transportfahrzeug als „Marke Eigenbau“ aus einem östlichen EU-Staat kommend schon mehrfach in ähnlicher Weise eingesetzt worden war. Angeschweißte Auffahrrampen, angeschweißte Zurrpunkte sowie ablegereife Ketten waren die Hauptursache für diesen Unfall.

Das Fazit zu diesem Ereignis, so Harald Schenk:
Zunächst wurde das OWI-Verfahren wg. mangelhafter Ladungssicherung pp gegen den Fahrer eingestellt. Somit konnte über die zuständige Bußgeldstelle beim RP Kassel ein Verfallsverfahren (Gewinnabschöpfung) gegen das Transportunternehmen eingeleitet werden. Neben der Hinterlegung von 2.800 € Bargeld wurde dem Transporteur die Transportgenehmigung entzogen und letztendlich hatte er noch die Bergungskosten in vierstelliger Höhe zu tragen. Sicherlich ein Beispiel mit Außenwirkung, und glücklicherweise kamen bei diesem Unfallereignis keine Personen zu Schaden.

Die Stammtischveranstaltung schloss  mit dem Hinweis auf den Märzstammtisch am 06.03.2019, 18:00 Uhr, im Kirchheimer Rasthaus auf dem SVG Autohof.

>> Zu viele Ausnahmegenehmigungen – Verkehrssicherheit in Gefahr
Quelle: Osthessen-News

>> So rollen Großraum- und Schwertransporte
Quelle: Hessen-mobil

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