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Gütertransport kennt viele Regeln

Vorschriften werden nicht immer eingehalten

Die Bediensteten des BALM sind spezialisiert auf die Kontrolle von Gütertransporten.

Der Fahrzeugführer – Fahrer/Lenker – hat bedingt durch die einschlägigen Gesetze und die geltende Rechtsprechung folgende Pflichten:

  • Kontrolle der Verkehrssicherheit von Fahrzeug, Ladung  und Ladungssicherung vor Fahrtantritt.
  • Anpassung seiner Fahrweise an Fahrzeug und Ladegut .
  • Einschätzung der physikalischen Einwirkung seiner Ladung auf das Fahrzeug.
  • Während des Transportes Kontrolle der Ladungssicherung und falls erforderlich Nachsicherung.

Im Zuge seiner Tätigkeit und seiner Lenkzeit hinter dem Steuer muss er sich permanent mit dem Phänomen Kontrolle auseinandersetzen.

Lasiportal gibt hier einen Überblick über eigene Kontrollpflichten und die extern stattfindenden Kontrollen durch die zuständigen Behörden:

Abfahrtskontrolle durch den Fahrer
Die Ladungssicherungs- und Abfahrtskontrolle spielt eine zentrale Rolle in Bezug auf die Verkehrssicherheit und den Arbeits- und Gesundheitsschutz des Fahrers und aller anderen Verkehrsteilnehmer. Vor Antritt der Fahrt hat in jedem Fall eine Abfahrtskontrolle zu erfolgen. Selbst nach jeder Fahrtunterbrechung sollte der Fahrer (das Fahrpersonal) einen `Rundumblick´ auf das Transportfahrzeug werfen. Das gehört zu einem pflichtbewußten Umgang mit der Verkehrssicherheit.

Unterwegskontrolle durch den Fahrer
Die Häufigkeit der Unterwegskontrollen der Ladungssicherung durch den Fahrer richtet sich nach der Art der Ladung sowie den Verkehrs- und Straßenverhältnissen. Deshalb gibt es auch keine gesetzlich vorgeschriebene Strecken- oder Lenkzeitvorgabe, nach denen eine Unterwegskontrolle der Ladungssicherung zu erfolgen hat. Eine Kontrolle der Ladungssicherung ist jedoch zu empfehlen nach dem Überfahren von starken Fahrbahnunebenheiten wie bspw. Schlaglöcher, Kopfsteinpflaster, nach Ausweichmanövern oder starken Bremsungen bzw. Vollbremsungen.

Die Ladungssicherung ist in geeigneten Zeitabständen zu kontrollieren. Die Zurrmittel sind gegebenenfalls nachzuspannen.

Technische Unterwegskontrolle durch das BALM
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität führt im Rahmen des übertragenen Kontrollauftrages u.a. sogenannte „Technische Unterwegskontrollen“ (TUK) an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung durch. Im Rahmen einer technischen Kontrolle wird insbesondere die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und den Wartungszustand von Nutzfahrzeugen überprüft. Ziel ist die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und des Umweltschutzes.

Folgende Baugruppen werden hierbei schwerpunktmäßig geprüft:

  •  Bremsanlage

    Das BAG wurde umbenannt in „Bundesamt für Logistik und Mobilität“.

  •  Lenkung
  • Beleuchtungseinrichtungen
  • Reifen / Räder / Achsen / Aufhängung
  • Fahrtenschreiber

Polizeikontrolle / Verkehrskontrolle / Sonderkontrolle
Federführend für die Verkehrssicherheit ist die POLIZEI. Gut ausgebildete und fachkundige Verkehrspolizisten führen täglich und nahezu rund um die Uhr Verkehrskontrollen durch. Sonderkontrollen zielen auf bestimmte Bereiche der Verkehrssicherheit ab oder sind oft auch Ausfluss verstärkt auftretender Mängel bzw. Verkehrsverstöße, die verkehrsgefährdend sind oder zu schweren Unfällen führen. Schwerpunktkontrollen sind in der Regel örtlich oder regional bedingt, während sogenannte Aktionstage sowohl der Verfolgung von Verkehrsverstößen als auch der Prävention (Aufklärungsgespräche vor Ort) dienen.

>> VO über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (TechKontrollV)
Quelle: Bundesamt für Justiz, 53113 Bonn

>> BALM – Straßenkontrolldienst
Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität, 50672 Köln

>> RiLi – Technische Unterwegskontrolle
Quelle: Lasiportal

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