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Technische Unterwegskontrolle – Wochenruhezeiten in Fahrerkabinen

Umfassende Richtlinie ist im Gütertransport allgegenwärtig !

Bereits vor 5 Jahren setzten sich die Väter der RiLi in Brüssel hohe Ziele.
Technische Unterwegskontrollen sind ein entscheidendes Element, um während der gesamten Nutzungsdauer eines Nutzfahrzeugs ein beständig hohes Niveau der Verkehrs- und Betriebssicherheit zu erreichen. Wettbewerbsorientiert, ressourcenschonend und die „Vision Null“ sind einige zentralen Punkte im Kontext der Richtlinie. Über alle dem steht der Gedanke der Verkehrssicherheit.

Was ist heute das Ergebnis, nachdem die RiLi 1 Jahr in Kraft ist.

  • Verbesserung der Fahrzeugtechnik – Abbiegeassistenten für Lkw
  • Kabinenverbot bei regelmäßiger Wochenruhezeit
  • verstärkte Kontrollen des Kabotageverkehrs
  • Bekämpfung von Alkohol und Drogen – auch bei Lkw-Fahrern
  • Bemühungen um mehr Parkraum (Stellplätze) für Lkw

Die Ladungssicherung ist für die Straßenverkehrssicherheit von höchster Bedeutung. Auch hier greift die RiLi ein und fordert, dass die Ladung den auftretenden Beschleunigungen standhalten soll. Geschultes Kontrollpersonal wird ebenso gefordert, wie die Verantwortlichkeit aller beteiligten Akteure, beispielsweise Verpacker, Verlader, Verkehrsunternehmen, Betreiber und Fahrzeugführer. Neben der ordnungsgemäßen Verladung ist auch für ein geeignetes Fahrzeug zu sorgen, so die RiLi.

Die restriktive Anwendung bestehender Vorschriften sorgt natürlich für mehr Kontrolldruck. Beispielhaft dafür sind die Wochenruhezeiten der Fahrer in den Fahrzeugkabinen. Einige EU-Länder sehen hier bereits drastische Maßnahmen vor, und auch die bundesdeutschen Kontrollbehörden (Polizei, BAG) schauen hier nicht mehr weg.

Zu diesem Thema weist Lasiportal auf eine aktuelle Verlautbarung des Hessischen Fachverbandes Güterkraftverkehr und Logistik hin:

Auf Nachfrage haben die Dienststellen der EU­Kommission mitgeteilt,  dass zuständige Kontrollbeamte für den Nachweis des Verbringens einer der Kontrolle vorausgegangenen regelmäßigen Wochenruhezeit kein Dokument verlangen können, aus dem hervorgeht, dass die in Frage stehende Ruhezeit außerhalb der Fahrerkabine verbracht wurde. Ein Fahrer könne nur dann sanktioniert werden, wenn er im Zeitpunkt der Kontrolle während der regelmäßigen Wochenruhezeit in der Fahrerkabine angetroffen wird.

>> Wochenruhezeit in der Fahrerkabine
Quelle: Bußgeldkatalog, VFR Verlag, Berlin

>> Lkw-Fahrer ziehen den Vorhang zu
Quelle: EuroTransportMedia Verlags- und Veranstaltungs-GmbH, Stuttgart

Gütertransport soll noch sicherer werden.

EU setzt mit der Richtlinie 2014/47 neue Maßstäbe

RA Christopher Richter, Berater im Lasiportal, beschäftigt sich mit dem Mindestlohngesetz

RA Christopher Richter, Berater im Lasiportal, beschäftigt sich mit der RiLi EU 2014/47

In enger Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Berater Rechtsanwalt Christopher Richter greift Lasiportal aktuellste Themen auf.
Ein Top-Thema ist hier die Richtlinie 2014/47 EU, die im kommenden Monat Juni in Kraft treten wird. Diese Richtlinie ist eine Art Fahrplan mit dem Ziel einer sogenannten „Vision Null“. Intensive Eingriffe und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sollen bewirken, dass die Zahl der Verkehrstoten in der EU bis zum Jahr 2050 auf nahe Null zurück geht. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, soll u.a. die Fahrzeugtechnik einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit des Straßenverkehrs leisten.

Hierbei ist die Technische Unterwegskontrolle ein wichtiges Element, um während der gesamten Betriebsdauer eines Nutzfahrzeuges Verkehrssicherheit auf hohem Niveau zu gewährleisten.

Mit den Unterwegskontrollen soll darüberhinaus erreicht werden, dass Wettbewerbsverzerrungen im gesamten Straßenverkehrssektor verhindert werden, die dadurch entstehen, dass das Kontrollniveau in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgeprägt/nicht ausgeprägt ist. Daraus folgt, dass alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen den entsprechenden „Kontrolldruck“ organisieren und umsetzen müssen.

Detaillierte Ausführungen zur gesamten Richtlinie sind dem aktuellen Newsletter unseres Beraters Christopher Richter, Rechtsanwalt der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen in Würzburg, zu entnehmen.

Christoph Richter macht u.a. Ausführungen zu

  • Ladungssicherheit im Fokus der RiL 2014/47
  • Qualität der EUMOS-Norm 40509 wird wohl zum Standard
  • Nachweis der Ladeeinheitenstabiltiät führen
  • Bußgeldumfang und Sanktionen bei Verstößen noch unklar
  • Unterwegskontrollen und ihre Folgen
  • Von Sichtprüfung bis aufwendiger technischer Unterwegskontrolle
  • Bewertung von Mängeln in drei Gruppen und Folgemaßnahmen
  • Mögliche Folgemaßnahmen durch die Behörden: Nutzungsuntersagung und Frist zurMängelbeseitigung
  • Weiterleitung des Kontrollberichts an die Zulassungsbehörde

    Kontrollen dienen der Verkehrssicherheit – EU-RiLi zielt darauf ab, dass die Anzahl der Unfalltoten bis zum Jahr 2050 „nahe Null“ geht.

  • Tipps vom Anwalt:

>> Newsletter_Kanzlei Niggl, Lambrecht & Kollegen
Quelle: Kanzlei Niggl, Lamprecht  Kollegen, Würzburg

 

 

 

 

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