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Home-Office – aus Infektionsschutzgründen

Wie kann die Arbeit im Homeoffice möglichst gesund gestaltet werden?

 

Auch für mobile Arbeitsplätze ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht

Gefährdungsbeurteilung für mobile Arbeitsplätze

Gefährdungsbeurteilung für mobile Arbeitsplätze

27.10.2020 | Andreas Stephan von der gesetzlichen Unfallversicherung gibt Tipps für Arbeitgebende und Beschäftigte.

Hier die Fragen:

  • Unter dem Begriff Homeoffice werden gerade verschiedene Arbeitsformen vermischt. Es gibt den fest eingerichteten Arbeitsplatz zu Hause, die so genannte Telearbeit, und das mobile Arbeiten. Wo liegen die Unterschiede?
  • In der Arbeitsschutzregel der Bundesregierung heißt es: „Homeoffice ist eine Form des mobilen Arbeitens. Sie ermöglicht es Beschäftigten, nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber zeitweilig im Privatbereich (…) für den Arbeitgeber tätig zu sein.“ Diese Phase hält jetzt schon lange an. Was bedeutet das für die Prävention?
  • In Zukunft werden voraussichtlich mehr Menschen häufiger im Homeoffice arbeiten. Welche Arbeitsschutzstandards müssen dabei Berücksichtigung finden?
  • Aktuell arbeiten die meisten Beschäftigten mobil im Homeoffice. Der Arbeitgeber hat hier keine mit dem Telearbeitsplatz vergleichbaren Pflichten was den Arbeitsschutz angeht. Wie kann er trotzdem gesunde und
    sichere Bedingungen für mobile Arbeit unterstützen?
  • Die Kommunikation von Führungskräften und Beschäftigten im Homeoffice verändert sich. Worauf ist zu achten?
  • Homeoffice bedeutet Führung auf Distanz. Wie kann das funktionieren?
  • Wie können Beschäftigte sich zu Hause ein gutes Arbeitsumfeld schaffen?
  • Was passiert, wenn ich im Homeoffice einen Unfall habe, zum Beispiel über die Kabel des Laptops falle und mich verletze?

Die Antworten auf die Fragen finden sie unter diesem Link:

>> Wie kann die Arbeit im Homeoffice möglichst gesund gestaltet werden?

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV); dguv.de

 

Beschäftigte ins Home-Office Schicken

Ausnahmesituation Corona Kriese

Ausnahmesituation Corona-Krise

>> Überblicksgrafik  – Zu Hause arbeiten – How to Homeoffice

>> Gesund bleiben

>> Sicher Arbeiten – Arbeitssicherheit

>> Schnell, Sicher, Einfach – Service

Quelle: Magazin für Sicherheit und Gesundheit „Certo“ der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
gesetzliche Unfallversicherung; www.certo-portal.de

Home-Office: So bleibt die Arbeit sicher und gesund

Aus Infektionsschutzgründen planen viele Unternehmen derzeit, Beschäftigte ins Home-Office zu schicken, oder haben dies bereits getan. Nicht überall wird es jedoch fest eingerichtete Telearbeitsplätze geben. Wenn vorhanden, ist das heimische Arbeitszimmer mit Schreibtisch und Bürostuhl der beste Platz zum Arbeiten. Aber auch wenn der heimische Küchentisch als Lösung herhalten muss, können Beschäftigte die Arbeit sicher und entspannt gestalten. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen geben folgende Tipps:

  • Gerät so aufstellen, dass möglichst keine Fenster oder Lichtquellen sich darin spiegeln oder ins Gegenlicht geschaut werden muss. Tageslicht kommt am besten von der Seite.
  • Der Abstand zum Bildschirm sollte 50-70 cm betragen.
  • Separate Tastatur, Maus und wenn vorhanden auch einen separaten Bildschirm für Arbeiten am Notebook nutzen, da sie eine
    ergonomischere Arbeitshaltung ermöglichen.
  • Am besten schaut man entspannt von oben auf den Bildschirm herab, so als würde man ein Buch lesen. Für optimales Sehen sollte
    der Monitor so weit nach hinten geneigt sein, dass der Blick senkrecht auf den Bildschirm trifft. So ist sichergestellt, dass der Kopf
    beim Blick auf den Monitor leicht gesenkt ist, was Verspannungen vorbeugt.
  • Öfter die Sitzhaltung ändern und Bewegungspausen machen, um Verspannungen im Rücken vorzubeugen.

    Home-Office - aus Infektionsschutzgründen

    Home-Office – aus Infektionsschutzgründen

Die spezifischen Erläuterungen und weitere Tipps finden sie unter diesem Link:

>> Ausnahmesituationen, wie jetzt im Rahmen der Corona-Krise

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40, 10117 Berlin
E-Mail: info@dguv.de; Internet: www.dguv.de

 

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