Intelligente Tachographen
Die Frist für die analogen und digitalen Tachographen der ersten Generation laufen für Transportfahrzeuge im Grenzüberschreitenden Verkehr zum 31.12.2024 ab. Ab dann müssen die Fahrzeuge auf die intelligenten Tachographen der zweiten Generation umgerüstet sein.
Europa – Jetzt heißt es für Transportunternehmen sich sputen, die im grenzüberschreitenden Verkehr ihr Fahrzeuge im Einsatz haben. Der EU-Mobilitätspakt I besagt, dass ab dem 1. Januar 2025 in den Kraftfahrzeugen nur noch Fahrtenschreiber der zweiten Generation zum Aufzeichnen von Lenk- und Ruhezeiten verwendet werden dürfen. Ansonsten drohen heftige Bußgelder.
Betroffenen von dieser EU-Richtlinie sind Lkw´s im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU-Staaten und der Schweiz mit mehr als 3,5 Tonnen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem Tachographen der zweiten Generation aus- beziehungsweise umgerüstet sein. Allerdings gibt es hierzu eine Ausnahme. Transportfahrzeuge in denen ein intelligenter Fahrtschreiber der ersten Version (G2/V1), zu denen der VDO DTCO 4.0 des Hannoveraner Herstellers zählt, eingebaut ist, müssen noch nicht umgerüstet werden.
Welche Strafen drohen?
Werden nach dem 1. Januar 2025 Kraftfahrzeuge mit den veralteten Fahrtenschreibern kontrolliert, drohen in der Bundesrepublik Deutschland Bußgelder in Höhe von 1.500 Euro. In anderen EU-Ländern fallen die Strafen härter aus. In Niederlande zum Beispiel wären 4500 Euro Strafe zu zahlen. Bei den griechischen Kontrollbehörden hätte ein Verstoß eine Stilllegung des Transportfahrzeuges zur Folge und in Zypern könnten sogar Freiheitsstrafen verhängt werden.
Fristenübersicht:
31.12.2024
Ab diesem Datum müssen alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr umgerüstet auf den Tachographen der zweiten Generation sein.
18.08.2025
Fahrzeuge mit einem Tachographen der ersten Version (G2/V1) müssen auf den neuen Tachographen der zweiten Version umgerüstet werden.
01.07.2026
Leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen müssen ab dann ebenfalls im grenzüberschreitenden Verkehr mit Fahrtschreibern der zweiten Generation ausgerüstet sein. Dies ist zudem ein Novum, denn dann müssen auch Fahrer von Vans ihre Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen und nachweisen.
Weitere Informationen im Lasiportal:
Intelligenter Tachograph Version 2 ist gestartet – LasiPortal
Quelle: Transport-News