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Intelligenter Tachograph Version 2 ist gestartet

Olaf Horwarth – Trainer, Berater, Sachverständiger und Lasiportal-Berater des Monats September 2013  – bei einer Schulung in Burbach / Mai 2023

Neufahrzeuge müssen ausgerüstet sein, ab dem 21. August 2023 verpflichtend.

Seit der Einführung des Digitalen Kontrollgerätes am 01. Mai 2006, damals vorgeschrieben für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen, musste die Technik immer wieder nachgebessert werden. Sowohl die Betriebsabläufe im internationalen Personen- und Gütertransport (EU-weit und grenzüberschreitend mit Drittstaaten), als auch das ständig verbesserte Angebot der Erfassung und Weiterleitung digitaler Daten machten das erforderlich.

Neu ist jetzt, dass diese Geräte künftig über ein gesichertes Satellitensignal Grenzübertritte erfassen und insbesondere Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen besser dokumentieren können.

Das sogenannte Mobilitätspaket, gekoppelt mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228 schreibt jetzt vor, dass für Neufahrzeuge ab 3,5 Tonnen, die erstmals ab dem 21. August 2023 zugelassen werden, der Einbau eines Intelligenten Tachographen der 2. Version verpflichtend ist.

Sollte aufgrund von Auf-/Ausbauten die Erstzulassung eines Fahrzeugs erst nach dem 20.08.2023 möglich sein, ist in jedem Fall die Nachrüstung des Intelligenten Tachografen zwingend erforderlich. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den Tachografen und die daraus resultierenden Vorgaben obliegen dem Betreiber des Fahrzeugs.

2023 alle neuen, 2025 auch Bestandsfahrzeuge !

Bis August 2025 folgen dann die Bestandsfahrzeuge, die grenzüberschreitend eingesetzt werden. Neu ist auch, dass alle Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend fahren, ab Juli 2026 ebenfalls einen Tachographen benötigen.

Und – welche Auswirkungen hat die neue Version für Kontrollbehörden ?
„Es besteht die rechtliche Legitimation, neben den Lenk- und Ruhezeitvorschriften mit den Tachodaten auch andere Rechtsgebiete kontrollieren zu können“, sagt Logistikberater Götz Bopp aus Stuttgart, „also etwa die Einhaltung der Marktzugangsvorschriften und darunter die Vorgaben zur Kabotage oder zur Einhaltung der entsenderechtlichen Vorschriften. Auch bei der Höchstgeschwindigkeit und hinsichtlich des Geschwindigkeitsbegrenzers können die Tachodaten verwendet werden.“

>> Intelligenter Tacho fürs Lkw-Führerhaus
Quelle: EuroTransportMedia Verlags- und Veranstaltungs-GmbH, 70565 Stuttgart

>> Götz Bopp, Logistikberatung
Quelle: Götz Bopp – Logistikberatung, 70499 Stuttgart

>> SBS SchulungBeratungService
Quelle: Olaf Horwarth, 88 682 Salem

>> Tachograf: Neueste Version bei Erstzulassung ab 21.08.2023
Quelle: BGL, Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, 60 487 Frankfurt (Main)

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