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Kabotageverkehr – Fernfahrerstammtischteam nimmt Verstöße ins Visier.

Polizei will Kontrollen verstärken.

Speditionen mit Firmensitz in einem außerdeutschen Staat (EU) führen immer öfter Gütertransporte innerhalb Deutschlands von Ort zu Ort durch.

„Kabotageverkehr – ein Begriff, mit dem noch nicht jedermann etwas anfangen kann“, so Polizeioberkommissar Rene FOLMEG vom Polizeipräsidium Osthessen beim Fernfahrerstammtisch in Kirchheim.

Zahlreiche Fahrer, Netzwerker, Logistiker und der Hess. Fachverband waren auf der Märzveranstaltung Zeuge einer interessanten Stammtischveranstaltung mit einem außergewöhnlichen, jedoch mehr als aktuellen Thema Kabotageverkehr.

Eigentlich haben einige spektakuläre Verkehrsunfälle sowie Alkoholfahrten, verursacht durch Lkw-Fahrer – oft Fahrer aus osteuropäischen Staaten – die Polizei auf den Plan gerufen. Mit zwei Großkontrollen in den vergangenen Wochen stieg die Hess. Polizei mit verstärktem Personaleinsatz in die Problematik ein. Im Kern wurde festgestellt, dass insbesondere Fahrer aus osteuropäischen Ländern ihre Wochenendruhezeiten de facto verbotener maßen regelmäßig auf Rasthöfen verbringen. Zahlreiche Fahrer können in der Wochenendfreizeit der Verlockung eines übermäßigen Alkoholkonsums nicht widerstehen. Demzufolge wird oft die Weiterfahrt nach Beendigung der Ruhezeit unter Alkoholeinwirkung angetreten. Die Polizei stellte sowohl im Vorfeld der Weiterfahrt als auch bei repressiven Kontrollen Alkoholwerte von 2 Promille und mehr fest.

Im Zuge der Großkontrollen wurden 1200 Fahrer überprüft. Bei 190 Fahrern zeigte das Atem-Alkoholtestgerät Werte an; 80 von ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Polizei nahm Führerscheine und Lkw-Fahrzeugschlüssel in Verwahrung – solange bis die Alkoholeinwirkung der Fahrer abgebaut und die Fahrtauglichkeit wieder hergestellt war.

Um den Ursachen der Gesamtproblematik auf den Grund zu gehen, befasste sich die Polizei in Osthessen verstärkt mit dem Thema

Tankkartenkriminalität, ein Klassiker beim Fernfahrerstammtisch

Fernfahrerstammtisch kommt an ! – Fahrer kommen gerne nach Kirchheim.

„Kabotage“ und stellte bei den Kontrollen fest, dass hier Unwissen mit gezieltem Umgehen Vorschriften oder verschleiern der tatsächlichen Gegebenheiten einher gehen.

Kabotageverkehr ist gewerblicher Güterkraftverkehr mit Be- und Entladeort in einem Staat, dem sogenannten Aufnahmemitgliedstaat, durch einen Unternehmer, der in diesem Staat weder Sitz noch Niederlassung hat.

Kabotageverkehr ist Binnenverkehr, der von einem im EU-Ausland ansässigen Frachtführer  in einem anderen EU-Staat durchgeführt wird.

Beispiel:
Ein in Frankreich ansässiges Transportunternehmen führt eine Beförderung von München nach Köln durch.

Wichtig:
Wer Kabotageverkehr durchführen will, benötigt eine Lizenz – u n d
`Grenzüberschreitender Verkehr` muss nachgewiesen werden.

VERORDNUNG (EG) Nr. 1072/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATes – vom 21. Oktober 2009.

>> Kabotage
Quelle: BAG

>> Kabotagekontrollen
Quelle: BGL-Info aktuell

>> Kabotageverkehr in der EU
Quelle: IHK Stade Elbe Weser

>> TISPOL-Kontrollen – Verstöße nehmen zu
Quelle: Presseportal, News-aktuell, HH

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