Klein-LKW gehört nicht auf diesen Transportanhänger
Der Anhänger wird bei einem Ausweichmanöver vermutlich umkippen.
Lasiportal erhielt vor wenigen Tagen von einem Berater das abgelichtete Bild übermittelt.
Ein Transportgespann (Art Sprinter als Autotransporter) befuhr die A4 in Richtung Leipzig. Schon beim ersten Anblick sah das nicht nach ordnungsgemäßer Ladungssicherung aus. Zudem bestanden erhebliche Zweifel daran, ob der Transporter überhaupt geeignet ist, den verladenen Klein-Lkw aufzunehmen. Mit Sicherheit hätte diese Verlastung keiner Polizeikontrolle stand gehalten.
Bei einem Ausweichmanöver wird der Anhänger samt Ladung trotz Sicherung umkippen. Das werden auch die Zurrgurte über die Reifen nicht verhindern können. Denn der Klein-LKW ist für den Transport auf einem solchen kleinen Anhänger nicht geeignet. Beim Ausweichen wird sich der Hänger vermutlich aufschaukeln und umfallen. Selbst beim Vorbeifahren an diesem Gespann war augenscheinlich zu erkennen, dass der Lkw für die Ladefläche viel zu groß war und alles sehr instabil wirkte.
Gemäß § 22 StVO muss Ladung so gesichert sein, dass sie selbst bei einem Ausweichmanöver weder verrutschten, umfallen oder von der Ladefläche herabfallen kann. So die gesetzliche Vorgabe.
Könne wir nur hoffen, dass dieser Transport wohlbehalten an seiner Lieferadresse angekommen ist oder eine Polizeistreife ihn aus dem Verkehr gezogen hat. Hier hat die Verkehrssicherheit absoluten Vorrang.
Quelle: Bundesamt für Justiz