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Kleintransporter – Gespann erheblich überladen

Der klassische Fall einer Überladung und falschen Beladung. Hier ist ein Unglück ´vorprogrammiert´. (Bild: Lasiportal)

Polizei beendete Transport nach Rumänien am Hattenbacher Dreieck.

Wieder war es ein Team der Bad Hersfelder Autobahnpolizei, dem im Rahmen einer frühmorgendlichen Streifenfahrt Bereich des Hattenbacher Dreiecks ein rumänischer Klein-Lkw mit einem Anhänger und darauf geladenem Pkw auffiel. Dem Blick der erfahrenen Polizisten folgte eine sofortige Kontrolle auf dem nächsten Parkplatz.

Da für das Zugfahrzeug ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm erlaubt war, erhob sich der Verdacht, dass das Gespann nicht unerheblich überladen sein könnte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das aufgeladene Auto sogar noch als Transportbox für Koffer und Pakete genutzt wurde. Auch das Zugfahrzeug war bis unter die Dachhaut mit Zaunelementen, Bauholz und Metallständern beladen. Hier wurden offensichtlich alle denkbaren Freiräume an Ladekapazität ausgenutzt.

Die Folge war, dass die Polizisten das gesamte Gespann nach Bad Hersfeld zur Verwiegung begleiteten, um so das tatsächliche Gewicht des Gespanns zu bestimmten. Am Verwiegeort bestätigte sich der Verdacht der Beamten: Der Klein-Lkw brachte erstaunliche 6.890 Kilogramm auf die Waage. Der Anhänger war – bei zulässigen 2.000 Kilogramm – zudem ebenfalls mit rund 600 Kilogramm zu viel unterwegs.

Am Ende der Kontrolle veranlassten die Beamten

  • Eine Untersagung der Weiterfahrt; damit war eine weitere Gefährdung der Verkehrssicherheit gebannt.
  • Eine sofortige Strafe (Bußgeld) in 3-stelliger Höhe als Sicherheitsleistung.
  • Eine Umladung des transportierten Baumaterials, Koffer und Pakete sowie des ausgeladenen Pkw – verteilt auf weitere 2 Fahrzeuge.

Lasiportal stellt klar:
Bei einer Überladung eines Fahrzeuges – und ganz und gar eines angehängten Anhängers – verändert sich das gesamte Fahrverhalten/Fahrzeugdynamik erheblich. Der Bremsweg verlängert sich, und ist nicht mehr kalkulierbar, das Lenkverhalten wird erschwert, und das Fahrzeug/Gespann gerät schnell ins Schlingern und ist von dem Fahrer*in nicht mehr kontrollierbar.

Durch das zu hohe Gewicht können Reifen platzen. (Das häufig wahrgenommene klassische Lösen einer Reifendecke ist in der Regel ein Zeichen von Überladung oder falscher Lastverteilung) Der Motor wird über Gebühr stark belastet, das Unfallrisiko steigt erheblich.

Deshalb ist es höchst verkehrswidrig und gefährlich, einen Lkw zu überladen.

>>  Überladung beim Lkw – Bußgeldtabelle
Quelle: Medici Internet AG,  10969 Berlin

Rechtsvorschriften/Quellen, zur Überladung
§ 22, 23, 31 StVO, § 34, 49 StVZO, § 24 StVG,

 

 

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