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Kühlschranktransport!

Einen solchen „abenteuerlichen“ Transport konnte die Polizei noch rechtzeitig stoppen. Foto: Polizeipräsidium Rostock

Einen Kühlschranktransport der besonderen Art war auf der A24 im Bereich der Anschlussstelle Suckow unterwegs. Als Ladfläche diente das Autodach eines Vans.

Rostock – Die Polizei stoppte einen Pkw, auf dessen Dachgepäckträger neben Autoreifen und einer Dachbox auch noch ein Kühlschrank transportiert wurde. Zudem war das Fahrzeug überladen.

Den Beamten von der Autobahnpolizei Stolpe fiel nicht nur der ungewöhnliche Transport auf, sondern sie vermuteten, dass der Ford Galalxy überladen sein könnte. Daraufhin hielten sie den „Schwertransport“ an. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle bestätigte sich der Verdacht der Überladung. Denn nicht nur auf dem Dach befanden sich schwere Gegenstände, sondern das Fahrzeuginnere war komplett voll mit Kisten, Taschen und Säcken. Wie sich herausstellte, war der Van um 200 kg überladen.
Ein sicherer Transport der Ladung war unter diesen Umständen völlig unmöglich. Hätte der Fahrer bei einer gefährlichen Verkehrssituation plötzlichen Ausweichen oder Bremsen müssen, wären die Gegenstände aller Voraussicht nach vom Dach geflogen. Aber auch im Inneren des Pkw hätte für den Fahrzeugführer es durch umherfliegende Teile  gefährlich werden können.
Die logische Konsequenz war, dass die Polizei dem ukrainischen Fahrer die Weiterfahrt untersagte und gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitete. Wie und wann die Fahrt für den Ukrainer weiterging, geht aus dem Pressebericht der Polizei leider nicht hervor.
Im § 22 StVO Ladungssicherung heißt es (Zitat):  „Jede Ladung muss einschließlich Geräte zur Ladungssicherung und Ladeeinrichtungen so verstaut und gesichert werden, dass sie bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutscht, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.“

Fazit:
Der § 22 StVO Ladungssicherung gilt nicht nur die 40 Tonner, sondern auch für Pkw-Fahrer. Nur manche der Fahrer sehen die Notwendigkeit der Ladungssicherung sowie die möglichen gefährlichen oder auch lebensgefährlichen Folgen nicht.

 

Weiter Infos im Lasi-Portal:

Ladungssicherung im Pkw wird oft ignoriert – LasiPortal

 

 

POL-HRO: Kühlschrank auf dem Dach – Polizei stoppt überladenen Van auf der A24 | Presseportal

Quelle: Polizeipräsidium Rostock

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