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Ladung nicht gesichert – und das sind die Folgen

Bußgeld, Geldstrafe, Punkte, Gewinnabschöpfung, Untersagung der Weiterfahrt . . .

Polizei und junge Auszubildende Berufskraftfahrer bei der Verkehrskontrolle (Foto: Archiv Lasiportal).

. . . bis hin zum Gewerbeentzug durch die zuständige Behörde. Der verkehrs- und betriebssichere Transport wird von dem Gesetzgeber vorgeschrieben. Polizei und BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) führen täglich auf bundesdeutschen Fernstraßen und Autobahnen Kontrollen durch und überwachen die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften.

Die Feststellung von Ladungssicherungsmängeln durch Polizei und BALM sind nach wie vor hoch. Laut Statistik sind bis zu 40 Prozent aller kontrollierten Transportfahrzeuge ohne vorschriftsmäßige, ausreichende Ladungssicherung auf unseren Straßen unterwegs.

Und immer wieder ereignen sich Verkehrsunfälle, wo mangelhafte Ladungssicherung als Ursache oder mitursächlich von  Polizeibeamten oder Sachverständigen ermittelt wird.

 

 

Lasiportal erläutert die Bandbreite der Verstöße mit deren Folgen:

1.     Fall
Kontrolle
Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert.
Maßnahmen:
nachsichern, ggfs. umladen oder Untersagung der Weiterfahrt;
Verkehrs-OWI-Anzeige ( §§ 22, 49 StVO ) mit Verwarnungsgeldfolge, 35 Euro
2.     Fall
Gefährdung
Ladung verloren, ragt gefährlich über, droht von Ladefläche zu fallen, Transportgut mangelhaft oder gar nicht gesichert pp.
Maßnahmen:
nachsichern, ggfs. umladen oder Untersagung der Weiterfahrt;
Verkehrs-OWI-Anzeige ( §§ 22, 49 StVO ) mit Bußgeldfolge, 60 Euro und 1 Punkt Eintrag im Fahreignungsregister Flensburg;
3.     Fall
Verkehrsunfall
mit Sachschaden
Ein anderer Verkehrsteilnehmer/in (Dritte), Grundstückseigentümer, öffentliche Einrichtung pp. erleidet einen Sachschaden infolge Ladungssicherungsmangel.
Maßnahmen:
Unfallaufnahme durch die Polizei mit Folgemaßnahmen – abhängig von der Schwere des Ereignisses – bergen/umladen, evtl. Sicherstellung von Fz. und Ladung
Verkehrs-OWI-Anzeige ( §§ 22, 49 StVO ) mit Bußgeldfolge,
100 Euro Regelfall (kann bis zu 200 Euro festgesetzt werden) und 1 Punkt Eintrag im Fahreignungsregister Flensburg;
4.     Fall
Verkehrsunfall
mit Personenschaden
Ein anderer Verkehrsteilnehmer/in (Dritte), erleidet einen Körperschaden (fahrlässige Körperverletzung / fahrlässige Tötung) infolge Ladungssicherungsmangel.
Maßnahmen:
Unfallaufnahme durch die Polizei mit Folgemaßnahmen evtl. Festnahme des Fahrers, evtl. Sicherstellung/Beschlagnahme von Fz. und Ladung, Hinzuziehung von Sachverständigen; Einleitung eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger KV, fahrlässiger Tötung oder/und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ( §§ 229, 222, 315b StGB ). Alle Delikte sind mit mehrjährigem Freiheitsentzug bedroht.
Geldstrafe im minder schweren Fall, 2 oder 3 Punkte Eintrag im Fahreignungsregister Flensburg;
evtl. droht dem Fahrer der Entzug der Fahrerlaubnis.

Und das sagt Lasiportal:
Nehmen Sie die Ladungssicherung in Ihrem Betrieb nicht auf die leichte Schulter. Es zahlt sich nicht aus!

>> Bußgeldkatalog – Ladungssicherung
Quelle: Medici Internet AG, 10 969 Berlin

>> Gib acht im Verkehr
Quelle: Landeskriminalamt Baden-Württemberg, 70372 Stuttgart

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