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Ladungssicherung!?

Ein wilder Haufen Stückgut auf der Ladefläche eines Lkw. Das hat mit Ladungssicherung nichts mehr zu Tun. Foto: API Polizei Thüringen

Was sich wohl der Kraftfahrer beim Transport seiner Ladung und der damit verbunden Ladungssicherung gedacht hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben.

Thüringen – Die Beamten der Autobahnpolizeistation Süd der Thüringer Polizei trauten wohl ihren Augen nicht, als sie auf die Ladefläche eines Lkw´s schauten. Der Fahrer hatte verschiedene Ladegüter einfach wahllos auf der Fläche platziert. Quer über dem ganzen Stückguthaufen lag dann noch als weiteres Ladegut ein großer Kühlschrank. Etwas Zurrmaterial hing unbenutzt an den Bordwänden.

So geht es natürlich nicht!
Was man bei der Ladungssicherung alles missachten kann, wurde hier leider in die Tat umgesetzt. Die Ladung lag kreuz und quer auf Ladefläche verteilt. Wie es die StVO im § 22 StVO vorschreibt, ist die Ladung so zu verstauen, dass sie bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Verantwortlich hierfür ist der Fahrer. Ein Blick in die VDI-Richtlinie 2700 als anerkannte Regel der Technik oder auch den Ladungssicherungsrechner auf dem Lasiportal wäre hier sehr hilfreich gewesen. Schon beim Beladen hätte man zum Beispiel auf Formschluss achten können. Anschließend ist das Transportgut mit entsprechenden Zurrmitteln und Lade- oder Sperrbalken zu sichern, damit es nicht verrutschen, umfallen oder gar herabfallen kann. Das wäre sicherlich auch für die Ware besser gewesen. Denn auf der Verpackung des Kühlschrankes werden eindeutige Hinweise gegeben, dass dieser aufrecht zu transportieren ist.
Zudem Verstoß gegen § 22 StVO kam noch die Missachtung der Gurtpflicht und das Nichtausfüllen der vorgeschriebenen Tageskontrollblätter.

Konsequenzen:
Die Polizeibeamten untersagten bis zur Nachsicherung der Ladung die Weiterfahrt. Hätte der Fahrzeugführer sich vor Fahrtantritt die Zeit genommen und sich um die Ladungssicherung und das Ausfüllen der Kontrollblätter gekümmert, wäre ihm jetzt der Zeitverlust und die Bußgelder erspart geblieben. Natürlich nicht zu vergessen der Gurtverstoß, der ja erst die Polizei zur Kontrolle veranlasst hatte. Denn wie heißt der Gurtpflichtslogan „erst gurten dann spurten!“.

Auch im Jahr 2025 möchte das Lasiportal neben den Themen rund um die Sicherheit im Straßenverkehr auch auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Ladungssicherung hinweisen und informieren sowie mit Rat und Tat zur Seite stehen. In diesem Sinne allzeit sichere Ladung und eine gute Fahrt!

Weiter Infos auf dem Lasiportal:

VDI 2700 Blatt 3.1: 2023-03 – NEU – LasiPortal

Lasi-Profi Version 4.0

 

API-TH: Ladungssicherung? Passt so. | Presseportal

Quelle: Thüringer Polizei Polizeiautobahninspektion Pressestelle

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