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Ladungssicherung Gefahrgut

Sattelzug mit sehr giftigem und ätzendem Granulat in BigBags wurde die Weiterfahrt wegen ungenügender Ladungssicherung untersagt

Kreis Hersfeld-Rotenburg – Gleich bei zwei Sattelzügen, die mit Gefahrgut beladen waren, stellte die Autobahnpolizei Bad-Hersfeld bei Verkehrskontrollen am 29.07.2024 auf der A7 erhebliche Mängel der Ladungssicherung fest.

Einer der litauischen Lkw´s war mit 23 Tonnen eines stark ätzenden und sehr giftigen Granulats beladen, das in Big-Bags abgefüllt war. Die Großsäcke standen auf Paletten und waren auf der Ladefläche auf zwei Ebenen verladen worden. Durch die körnige Ladung in den Säcken, lag keine wirksame Verbindung zwischen Sack und Palette vor. Zudem bestanden zwischen den Bigbags Ladelücken und die zweite Ladeebenen hatte sich schon während des Transportes verschoben. Der Einsatz von Zurrgurten, um die erforderliche Ladungssicherung zu erzielen, stellte sich als ungeeignet heraus. Gleichwohl die Gurte sich tief in die Säcke gezogen hatten, konnte die erforderliche Vorspannung zur Ladungssicherung nicht erreicht werden. Ferner drohten die Bags durch das starke Niederzurren zu platzen. Der Einsatz von Kantschutzwinkel hätte zu Erhöhung der Vorspannung beigetragen und eine starke Deformierung der Säcke durch das Niederzurren gemindert.
Der zweite Zug beförderte 46 Fässer mit einem Fassungsvermögen von je 200 Liter, die mit Gefahrgut befüllt waren. Die Gebinde standen auf Paletten. Schon während der Fahrt hatte sich auch hier die Ladung auf der Ladfläche verschoben. Die Ursache lag zu einem darin, dass beim Beladen der Ladeeinheiten nicht auf Formschluss geachtet worden war. Zum anderen, dass keine wirksame Verbindung der Fässer zu den Paletten bestand. Hilfreich wäre der Einsatz von Antirutschmatten oder eine Fassverzurrung gewesen, um so ein Verrutschen der Fässer auf den Holzpaletten zu verhindern. Auch hier konnten die Spanngurte nicht die erwünschte Vorspannung zur Ladungssicherung erreichen.

Wie gings weiter?
Aus dem Pressebericht des Polizeipräsidium Osthessen war zu entnehmen, dass die kontrollierenden Beamten die Lastwagen bis zur Behebung der mangelhaften Ladungssicherung stillgelegt und die Weiterfahrt untersagt hatten. Erst am darauffolgenden Tag konnten die Transportfahrzeuge durch Nachsicherung von Fachfirmen und der Abnahme der Ladungssicherung durch die Polizei wieder ihre Fahrt fortsetzen. Zu ergänzen ist noch, dass bei beim Fahrzeug mit der Granulatladung die obere Reihe der Säcke auf einen weiteren Lkw umgeladen werden musste, um so einen sicheren Transport der Ladung gewährleisten zu können.

Rechtliche Konsequenzen:
Beide Fahrer mussten vor Ort eine Sicherheitsleistung im hohen dreistelligen Bereich hinterlegen. Auch die Transportunternehmen und Verlader erwartet Bußgeldverfahren, mit vermutlich noch höheren Geldstrafen.

Weitere Infos im Lasiportal:

Gefahrgut Fahrer unterwegs 2024 – LasiPortal

 

 

POL-OH: Feststellung zweier Gefahrgut-Sattelzüge mit erheblichen … | Presseportal

Quelle: Polizeipräsidium Osthessen

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