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Ladungssicherung unterirdisch

Der RVD des Polizeipräsidium Mittelhessen bezeichnet diese Ladungssicherung zu Recht als „unterirdisch“. Foto: Polizeipräsidium Mittelhessen

Die Polizei hielt einen Schrotthändler an, dessen Ladung auf seinem Lkw die Beamten als „unterirdisch“ bezeichneten.

Wetzlar – Dem Regionalen Verkehrsdienst (RVD) war auf der Bundesstraße B277 ein Lastwagen, der mit Schrotteilen beladen war, wegen seiner augenscheinlich schlechten Ladungssicherung aufgefallen.

Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Ordnungshüter erhebliche Mängel an der Sicherung der Ladung fest. Das Schrottgut war notdürftig mit nur einem Spanngurt, der mit wenig Zurrkraft diagonal über die Ladfläche angespannt war, „gesichert“.  In ihrer Pressemitteilung beschrieb die Polizei diese Art von Ladungssicherung als „unterirdisch“. Dies hatte mit einem verkehrssicheren Transport nichts mehr zu tun. Erst durch eine nachgebesserte Ladungssicherung durfte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen. Zudem konnte der Lkw-Fahrer nicht die erforderliche Genehmigung zum Transport für Elektroschrott nachweisen. Die Kontrolleure leiteten mehrere Verfahren ein. Unter anderem muss der Kraftfahrer für den Verstoß gegen § 22 StVO mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Fazit:
Natürlich ist Zeit Geld! Aber muss darunter auch die Verkehrssicherheit leiden oder soll bei der Ladungssicherung einfach fahrlässig drüber hinweggeschaut werden. Was der Lkw-Fahrer sich hierbei gedacht hat, wird sein Geheimnis bleiben. Gut, dass dieser Transport noch rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen und schlimmeres verhindert werden konnte.
Unter Beachtung des § 22 StVO Ladung/Ladungssicherung und der dazu gehörigen anerkannten Regeln der Technik hätte es kein Verfahren gegen den Fahrer gegeben. Hilfreich wäre bei diesem Schrottguttransport der Blick auf das Blatt 3 der VDI 2700 gewesen. Bei dem richtigen Gebrauch und der Anwendung von Zurrmittel, hätte der Fahrer nicht nur viel Zeit und Geld sparen können, sondern hätte auch für mehr Verkehrssicherheit gesorgt.

Weiter Infos im Lasi-Portal:

VDI 2700 Blatt 3.1: 2023-03 – NEU – LasiPortal

 

 

POL-LDK: + Mangelnde Ladungssicherung geahndet + In Reifenhandel eingestiegen + … | Presseportal

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen

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